Mir liegt eine notarielle Grundschuldbestellungsurkunde vor, welche von einem hier ansässigen Notar erstellt wurde. Der Grundstückeigentümer/Schuldner ist verstorben. Einer der Miterben ist in den USA wohnhaft.
Die Grundschuldgläubigerin hat nunmehr beantragt, die Zustellung der Urkunde in den USA zu veranlassen.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, woraus sich die örtliche Zuständigkeit "meines" Gerichts ergibt ? § 1069 ZPO gilt ja nur im Rahmen der Verordnung (EU) 2020/1784.