Zustellung einer notariellen Urkunde in den USA

  • Mir liegt eine notarielle Grundschuldbestellungsurkunde vor, welche von einem hier ansässigen Notar erstellt wurde. Der Grundstückeigentümer/Schuldner ist verstorben. Einer der Miterben ist in den USA wohnhaft.

    Die Grundschuldgläubigerin hat nunmehr beantragt, die Zustellung der Urkunde in den USA zu veranlassen.

    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, woraus sich die örtliche Zuständigkeit "meines" Gerichts ergibt ? § 1069 ZPO gilt ja nur im Rahmen der Verordnung (EU) 2020/1784.

  • Warum nicht? Ist ein Zustellungsantrag ins Ausland.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Der § 29 RPflG regelt in der Tat nur die eingehenden Sachen.

    Vorliegend sind weder der Richter noch der Rechtspfleger zuständig. Der förmliche Rechtsverkehr mit dem Ausland über Ersuchen ist Sache der Justizverwaltung. In Gerichtsverfahren ordnet das Gericht (Richter oder Rechtspfleger) sie nur an. Die Ausführung ist Sache der Justizverwaltung. Zustellungen im Parteibetrieb wie vorliegend laufen nach denselben Spielregeln. Es fehlt nur an der gerichtlichen Anordnung, die ersetzt der Parteiantrag. Üblich ist leider allerdings auch, daß dieses Geschäft im GVP der Person übertragen wird, die als Rechtspfleger in dem Gebiet tätig ist...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Eigentlich ist der GV zuständig. Dieser hat bei Zustellungen mit Auslandsberührung hat er die Sache der Verwaltung abzugeben. Und damit ist wieder der Rpfl. dran der dafür zuständig ist.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Z. B. so:

    Rechtspflegerin XYZ

    Zivilsachen – einschließlich Rechtshilfeangelegenheiten – aller Abteilungen

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  • Vorliegend ist sowohl die Anordnung als auch die Durchführung der Zustellung Angelegenheit der Justizverwaltung (Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 183 Rn. 51, 44). Zumindest die Zuständigkeit für Verwaltungssachen ergibt sich regelmäßig aus dem GVP...

  • Vorliegend ist sowohl die Anordnung als auch die Durchführung der Zustellung Angelegenheit der Justizverwaltung (Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 183 Rn. 51, 44). Zumindest die Zuständigkeit für Verwaltungssachen ergibt sich regelmäßig aus dem GVP...


    Richtig. Daher wäre das richtige Vorgehen, die Sache im Zweifel der Verwaltung vorzulegen. Der Direktor mag sie dann (ggf. auch per Einzelweisung) verteilen.

  • Ebenso.

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