Ich habe in einer Zwangsverwaltung einen Teilungsplan aufgestellt mit den Ansprüchen für III/1 und III/2. Weitere Gläubiger habe ich nicht aufgeführt, da eine Zuteilung nicht zu erwarten war. Ich habe einen Vorbehalt aufgenommen, dass Planergänzung erfolgt, wenn an weitere Gläubiger Zuteilungen erfolgen können.
Zuschlag ist in der Zwangsversteigerung erfolgt. III/1 wurde dort bezüglich der Zinsen voll befriedigt. Entsprechende Mitteilung ist an Zwangsverwalter erfolgt. Nunmehr wäre auf die Zinsen III/2 in der Zwangsverwaltung zuzuteilen. III/2 hatte in der Zwangsversteigerung keine Zahlung mangels Erlös erhalten. Gläubiger III/2 teilt jetzt (die Zwangsverwaltung ist inzwischen aufgrund des rechtskräftigen Zuschlages aufgehoben) zur Zwangsverwaltung mit, dass der Schuldner die Forderungen vollständig beglichen hat. Es wird daher "ein Verzicht" angemeldet.
Muss ich aufgrund dieser nachträglichen Minderanmeldung die Ansprüche III/2 nun auf Null ändern und den Plan um III/3 ergänzen? Wenn ja müsste die Planänderung doch aufgrund meines Vorbehaltes möglich sein?