Hallo,
ich habe nur eine kurze Verständnisfrage: Die im BetrInASG geregelte Inflationsausgleichspauschale (hier: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ehrenamtler von 425,00 EUR auf 449,00 EUR) wird nicht an Vormünder gezahlt, oder gibt es irgendwo eine Verweisung, die ich nicht finde?
Dnake Euch!