Inflationsausgleichspauschale für Vormünder?

  • Hallo,


    ich habe nur eine kurze Verständnisfrage: Die im BetrInASG geregelte Inflationsausgleichspauschale (hier: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ehrenamtler von 425,00 EUR auf 449,00 EUR) wird nicht an Vormünder gezahlt, oder gibt es irgendwo eine Verweisung, die ich nicht finde?

    Dnake Euch!

  • Wie der Name bereits verrät, gilt das Gesetz nur für Betreuer/innen:

    "Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze"

  • Ich tippe mal auf aus Haushaltsgründen "vergessen", zumindest für die ehrenamtlichen Vormünder.

    Bei beruflichen Vormündern dürfte das vielleicht an der gleichen Überlegung liegen, warum bei der Pauschale auch die Betreuungsfälle nach § 12 VBVG ausgenommen wurden. Anscheinend wurde bei den Stundenvergütungen kein Inflationsausgleich als notwendig erachtet.

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