Freigabe Erstattung nach Tod

  • Guten Abend,

    ich greife das Thema aus einem anderen Thread nochmal kurz auf.

    Meine Schuldnerin ist vor zwei Monaten verwitwet und beantragt eine Freigabe der Kostenrückerstattungen durch das Pflegeheim, die Krankenkasse und die Rentenstelle. Sie argumentiert, dass sie das Geld für die Bestattungskosten für ihren verstorbenen Mann braucht. Interessanterweise beantragt sie nur die Freigabe der Differenz. Sie ist Erbin nach ihrem Mann geworden. Was habe ich denn hierbei zu beachten?

    Sind diese Beträge denn überhaupt von der Pfändung erfasst da sie ja ursprünglich für den verstorbenen Mann geleistet wurden?

  • 906 passt nicht, dafür müssten das ja unpfändbare Gelder sein, die auf dem Konto eingegangen sind, das sind sie wohl eher nicht

    Also allenfalls 765 a. Aber eigentlich kann man beerdigungskosten aus dem Erbe entnehmen, sodass ich meine Zweifel hätte ob 765 a begründet ist, dazu müsste ich ja wissen das der verstorbene nicht z. Bsp ein Konto hatte

  • Eine weitere Frage wäre. Bin ich hierfür überhaupt zuständig?

    Für die Freigabe einer Rentenzahlung könnte ja auch die Rentenstelle zuständig sein. Wenn Drittschuldner die Bank ist, könnte hier auch eine Freigabe durch diese in Frage kommen?

    ?

    Du hast doch gesagt es geht um die kontopfändung und dafür ist nunmal das Vollstreckungsgericht zuständig das den pfüb erlassen hat

  • Für die Freigabe einer Rentenzahlung könnte ja auch die Rentenstelle zuständig sein. Wenn Drittschuldner die Bank ist, könnte hier auch eine Freigabe durch diese in Frage kommen?

    Die Kurve zu dem Gedanken bekomme ich jetzt auch nicht. Hat denn die Rentenstelle selbst gepfändet auf dem P-Konto?!

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