Guten Abend,
ich greife das Thema aus einem anderen Thread nochmal kurz auf.
Meine Schuldnerin ist vor zwei Monaten verwitwet und beantragt eine Freigabe der Kostenrückerstattungen durch das Pflegeheim, die Krankenkasse und die Rentenstelle. Sie argumentiert, dass sie das Geld für die Bestattungskosten für ihren verstorbenen Mann braucht. Interessanterweise beantragt sie nur die Freigabe der Differenz. Sie ist Erbin nach ihrem Mann geworden. Was habe ich denn hierbei zu beachten?
Sind diese Beträge denn überhaupt von der Pfändung erfasst da sie ja ursprünglich für den verstorbenen Mann geleistet wurden?