Guten Tag,
Ich habe das Problem, das ein Bürger ein Aufgebot beantragt hat. Jedoch hatte er nur Nachweise zum Eigenbesitz für Magot eingereicht. Nach einem Gespräch stellte sich heraus, dass es sich dabei um seine verstorbene Mutter handelt. Jetzt zu meiner Frage: Kann er weiterhin mit einem Erbschein alleine das Aufgebot betreiben oder müssen dann alle Erben gemeinschaftlich das Aufgebot betreiben? Bzw. kann er überhaupt das Aufgebot betreiben, da es ja um Eigenbesitz geht....
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Lea