Hallo,
ich habe einen Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung vorliegen für die Veräußerung von Grundbesitz. Der Grundbesitz besteht aus landwirtschaftlichen Flächen, für die es aufgrund der Größe beim Verkauf der Genehmigung der Landwirtschaftskammer bedarf. Nun gibt es Kaufinteressenten, von denen nur einer tatsächlich unzweifelhaft als Landwirt einzustufen ist und die Genehmigung der Landwirtschaftskammer daher bekommen dürfte. Dieser bietet aber im Vergleich zu dem weiteren Interessenten, welcher derzeit nicht als Landwirt einzustufen ist, 100.000,- EUR weniger. Finanzierungsbestätigungen liegen vor. Ob der Interessent, der mehr bietet, die Genehmigung der Landwirtschaftskammer erhalten wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt fraglich. Das kann nach Auskunft der zuständigen Stelle erst nach Durchführung eines Prüfungsverfahrens festgestellt werden, wenn der Kaufvertrag dort vorgelegt wird. Es sind bereits jetzt hohe 5-stellige Beträge im Heim offen. Die laufenden Ausgaben sind höher als die Einnahmen. Vermögen ist im Übrigen nicht vorhanden. Die Betreuerin, welche ja den Käufer auswählen muss, tendiert aufgrund der Dringlichkeit dazu, den Landwirt als Käufer auszuwählen. M.E. kann ich die Genehmigungsfähigkeit aber dann nicht begründen, wenn ich doch weiß, dass der andere Interessent so viel mehr bietet?! Ob das Verfahren vor der Landwirtschaftskammer Aussicht auf Erfolg hat, kann doch für die Genehmigungsfähigkeit jetzt erst einmal dahinstehen oder? Beide Angebote liegen unter dem Gutachtenwert. Der Landwirt ist nicht bereit, mehr zu bieten. Hat eventuell jemand Erfahrung in einem ähnlichen Fall gesammelt und könnte mir mitteilen, wie das ausging?
VG Luke