Hallo, liebe Forengemeinde
hier wurde vom Ordnungsamt Geld hinterlegt, welches nach dem Tod einer Person in dessen Wohnung gefunden wurde.
Im Hinterlegungsantrag ist kein Empfangsberechtigter angegeben. Annahmeanordnung und Hinterlegungsschein wurden von einem der Dezernatsvorgänger (hier wechselt die Zuständigkeit mehrfach jährlich) trotzdem erteilt
Jetzt wurde ein Erbschein erteilt und der HL-Stelle übersandt.
Ein Herausgabeantrag der Erben liegt bislang nicht vor. Ich gebe aber davon aus, dass ein solcher kurzfristig hier eingeht.
Was würdet ihr dann machen? Würdet ihr dann an die Erben auszahlen (sofern alle anderen Vorrausetzungen für die Auszahlung vorliegen), oder nicht?
Danke schon einmal für eure Denkanstöße