Guten Tag,
folgendes Problem. Verstorben ist in Deutschland ein griechischer Staatsbürger mit letztem Wohnsitz in Deutschland. Er hinterlässt eine in Deutschland wohnende Ehefrau mit griechischer Staatsbürgerschaft und 2 erwachsene Kinder.
Er hat ein handschriftliches Testament in griechischer Sprache hinterlassen, dass von einem Amtsgericht in Griechenland eröffnet wurde. Darin schreibt er, dass seine rechtmäßigen Erben seine Ehefrau und seine beiden Kinder sein sollen. Zudem teilt er noch näher bestimmten Grundbesitz in Griechenland seinen Kindern zu. Im letzten Satz heißt es dann, dass seine Ehefrau den Rest des beweglichen und unbeweglichen Vermögens erben soll.
Die Ehefrau möchte einen Erbschein beantragen, unter anderem muss ja das Grundbuch in Deutschland berichtigt werden.
Nun stellen sich verschiedene Fragen: Zum Einen, wer ist Erbe geworden? Ehefrau allein oder zu je 1/3 mit den Kindern? Oder war das eingangs im Testament nur eine Feststellung, dass als Erben generell nur seine 2 Kinder und die Ehefrau in Betracht kommen?
Braucht die Ehefrau überhaupt einen Erbschein oder ist das handschriftliche eröffnete Testament in Griechenland nebst öffentlich vereidigter Übersetzung ausreichend um in Deutschland das Grundbuch zu berichtigen? (Ich vermute mal nicht) Kann man überhaupt aufgrund eines in griechisch abgefassten und in Griechenland eröffneten Testaments einen Erbschein in Deutschland aufgrund testamentarischer Erbfolge erteilen?
???Fragen über Fragen??? Ich hoffe ihr könnt mir behilflich sein. Was würdet ihr beurkunden?
Schönes Wochenende
D.