Abtretung und Pfändung

  • Guten Morgen,

    ich bin in der Verwaltung zuständig für die Abgabe von Drittschuldnererklärungen u.A. für die Mitarbeiter unseres Geschäftsbereiches.

    Nun habe ich aktuell einen Vorgang "geerbt", der bereits seit über 20 Jahren hier geführt wird.

    Es bestehen gegen den Mitarbeiter (X) zahlreiche Pfändungen, sowie eine Abtretung für ein Kreditinstitut (Arbeitseinkommen). Diese Abtretung befindet sich grundsätzlich auf Rang 1.

    Ein nachrangiger Gläubiger (ebenfalls ein Kreditinstitut, Rang 6) beantragte vor über 20 Jahren, die pfändbaren Beträge gemäß § 372 BGB wegen Gläubigerungewissheit zu hinterlegen, da die Lohnabtretung wegen Verstoßes gegen das AGBG (wegen unbeschränkter Verwertungsbefugnis) unwirksam sei.

    Zwar haben sich die beiden Gläubiger bezüglich einer Teilung der eingehenden Beträge geeinigt, jedoch ohne Rücksicht auf die weiteren Gläubiger, die sich zwischen Rang 1 und 6 befinden. Entsprechend konnte die Verteilung nicht erfolgen.

    Das Geld wurde daraufhin bei der Hinterlegungsstelle unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme hinterlegt.

    Seitdem ist nichts weiter geschehen. Die pfändbaren Beträge wurden monatlich hinterlegt, so dass sich zwischenzeitlich eine beachtliche Summe angesammelt hat.

    Nun wendet sich der Schuldner an uns, weil er der Meinung ist, dass die Forderung bereits vollständig gepfändet sein müsste.

    Die Feststellung ist jedoch nicht ohne weiteres möglich, da die Rangfolge nicht geklärt ist und entsprechend keine Zinsen berechnet werden können.

    Was kann von hiesiger Seite veranlasst werden um die Sache zum Abschluss zu bringen?:/


    Vielen Dank und viele Grüße

  • Spontan würde mir da das Verteilungsverfahren (J-Az) einfallen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Mein erster Gedanke war ebenfalls Teilungsverfahren. Das scheidet jedoch wegen der involvierten Abtretung aus.

    Mein Gedanke war auch, dass die Lösung im Zivilrecht zu suchen sein wird. Da sich jedoch keine der Parteien wirklich bewegt, hatte ich die Hoffnung, als Drittschuldner etwas "anschieben" zu können.

    Viele Grüße und ein frohes Osterfest!

  • Als Drittschuldner kann dir das egal sein. Und muss es auch. Es ist Sache der Gläubiger und des Schuldners sich darum zu kümmern. Du musst nur aufpassen, dass du nicht "überzahlst", also nicht dass jetzt schon 20.000 hinterlegt sind für Pfändungen von insgesamt 2.000.

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