Rangfolge Mietabtretung / Pfändung

  • Guten Morgen zusammen!

    Folgender Sachverhalt: Unser Kunde unterhält bei uns ein KK-Konto sowie ein Darlehen. Er hat als zusätzliche Sicherheit für das Darlehen die Mieten aus dem Beleihungsobjekt im August 2023 an uns abgetreten. Die Miete geht auf das KK-Konto ein. Seit Oktober 2023 liegt nun eine Kontopfändung vor.

    Darf ich die Kaltmiete auf Grundlage der Mietabtretung trotz Pfändung für die Rückzahlung des Darlehens verwenden? Oder muss ich den Mieten anweisen, die Mieten direkt auf das Darlehen zu überweisen?

    Vielen Dank vorab!!

  • Es gibt keine Rangfolge zwischen einer Kontenpfändung und einer Mietabtretung, da es sich um 2 unterschiedliche Ansprüche des Schuldners handelt, welche mit Drittrechten behafte sind.

    Du solltest dir die Frage stellen, ob trotz der Kontenpfändung eine Aufrechnung des Kontoguthabens mit deinen Ansprüchen aus dem Darlehen möglich ist.

    Sollte die Antwort "nein" lauten (wovon ich aber nicht ausgehe) bleibt dir weiter die Möglichkeit, die Abtretung gegenüber den Mietern offen zu legen, so dass die Miete künftig an dich zur Verrechnung auf die fälligen Darlehensraten überwiesen wird.

  • Es gibt keine Rangfolge zwischen einer Kontenpfändung und einer Mietabtretung, da es sich um 2 unterschiedliche Ansprüche des Schuldners handelt, welche mit Drittrechten behafte sind.

    Du solltest dir die Frage stellen, ob trotz der Kontenpfändung eine Aufrechnung des Kontoguthabens mit deinen Ansprüchen aus dem Darlehen möglich ist.

    Sollte die Antwort "nein" lauten (wovon ich aber nicht ausgehe) bleibt dir weiter die Möglichkeit, die Abtretung gegenüber den Mietern offen zu legen, so dass die Miete künftig an dich zur Verrechnung auf die fälligen Darlehensraten überwiesen wird.

    "Du solltest dir die Frage stellen, ob trotz der Kontenpfändung eine Aufrechnung des Kontoguthabens mit deinen Ansprüchen aus dem Darlehen möglich ist." --> OK, dann habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt und stelle die Frage so. Ist eine Aufrechnung rechtlich zulässig trotz Kontenpfändung? (Das Darlehen ist übrigens nicht fällig gestellt, spielt aber bei Abtretung mE keine Rolle...)

  • Sehe ich jetzt nicht ganz so wie WinterM. Ein bereits abgetretener Anspruch unterliegt nicht mehr der Pfändung. Ist die Pfändung also erst nach der Abtretung erfolgt, so ist zunächst der abgetretene Teil zu berücksichtigen und erst dann zu ermitteln, ob sich aus dem verbleibenden Restbetrag ein pfändbarer Teil ergibt.

  • Sehe ich jetzt nicht ganz so wie WinterM. Ein bereits abgetretener Anspruch unterliegt nicht mehr der Pfändung. Ist die Pfändung also erst nach der Abtretung erfolgt, so ist zunächst der abgetretene Teil zu berücksichtigen und erst dann zu ermitteln, ob sich aus dem verbleibenden Restbetrag ein pfändbarer Teil ergibt.

    Lt. Sachverhalt geht es aber um zwei verschiedene Ansprüche: Abgetreten sind die Mietzahlungen, gepfändet ist das Kontoguthaben.

  • Nicht wirklich. Die Mietzahlungen sind abgetreten; das Kontoguthaben enthält die Mietzahlungen. Entsprechend sind diese nicht zu berücksichtigen bei der Pfändung. Hier geht es um eine Bank. Zugunsten der Bank sind für ein Darlehen die Mietzahlungen abgetreten. Das bei dieser Bank geführte Konto wird nun durch einen Dritten gepfändet. Also hat die Bank aufgrund abgetretenen Rechts einen vorrangigen Anspruch auf dieses Kontoguthaben, solange dieses Guthaben ausschließlich aus den Mieten besteht.

  • Doch, wirklich. Im Moment der Gutschrift auf dem Konto handelt es sich nicht mehr um die Mietzahlung, sondern nur noch um Kontoguthaben. Die Abtretung hilft dann nicht mehr.

    Sofern die vereinbarten Voraussetzungen für die Offenlegung der Abtretung vorliegen, könnte hieraus nur der Mieter verpflichtet werden, künftig die fälligen Mietzahlungen nicht mehr an den Vermieter (KK-Konto) sondern direkt auf das Darlehenskonto zu leisten.

  • Das frage ich mich auch. Daher wird das Thema geschlossen.

    li_li (Mod)

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • li_li 25. Januar 2024 um 12:22

    Hat das Thema geschlossen.

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