Aufgebotsverfahren für Grundschuldbriefe

  • Guten Morgen zusammen,


    wir hatten in einem Grundbuch div. offene Eigentümergrundschulden mit Brief gepfändet.

    Zunächst behauptete die Schuldnerin, dass die Briefe abhanden gekommen seien.

    Dann meldete sich Ihr Lebensgefährte und behauptete im Besitz der Briefe zu sein.

    Sodann erfolgte die Pfändung des Herausgabeanspruchs. Der Lebensgefährte weigert sich jedoch beharrlich die Briefe herauszugeben.

    Eine Begründung hiefür liefert er nicht.

    Unmittelbarer Zwang gegen den Lebensgefährten ist nicht möglich. Hierfür wäre wohl eine zivilrechtliche Klage erforderlich.

    Kann ein Aufgebotsverfahren mit Kraftloserklärung der Grundschuldbriefe auch bei Weigerung der Herausgabe erfolgen?

  • Nein, wer will denn an Eides Statt versichern, dass er/sie nicht weiss, wo die Briefe sind?

    Wenn das FA der Meinung ist, der Besitzer der Briefe habe kein Recht zum Besitz, muss es den Rechtsweg beschreiten.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • der Pfandgläubiger des Herausgabeanspruchs wird , wie Tom schon schrieb, den gleichen Weg beschreiten müssen, wie der Schuldner, wenn er die Briefe von einem Dritten wieder haben will: den Herausgabeanspruch auf den Zivilrechtsweg verfolgen....

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