Moin Moin,
ich habe hier von meiner Geschäftsstelle eine ganz kuriose Sache vorgelegt bekommen.
Ein Gläubigervertreter beantagt einen vollstreckbaren Tabellenauszug (RSB war schon vor über 5 Jahren versagt worden). Meine GS schaut in die Tabelle, stellt fest, dass die Forderung vom Gläubiger zurückgenommen wurde und erteilt daraufhin nur eine Abschrift, da kein vollstreckungsfähiger Inhalt vorliegt.
Jetzt meldet sich der Gläubiger und meint, eine Rücknahme habe nie stattgefunden!
Die Forderung selber war zunächst nur geschätzt und entsprechend vom IV bestritten worden. Der Gläubiger sagt, man habe die Forderung noch während des laufenden Verfahrens konkretisiert (hat das entsprechende Schreiben auch beigefügt); der IV sagt, er hat das nie erhalten, schweigt sich bisher zur angeblich nicht erfolgten Rücknahme aus (es war erstmal nur eine kurze Klarstellung von der GS erbeten worden, bevor sie es mir vorgelegt hat).
Die Frage ist:
Kann ich da überhaupt noch was machen, selbst wenn das mit der Rücknahme Quatsch war und der IV die Konkretisierung verschlampt hat? Das SchlussVz ist ja seit Jahren erstellt und sämtliche Fristen für Widersprüche längst abgelaufen. MmN hätte der Gläubiger damals handeln müssen...
Oder kann man das nach Jahren noch berichtigen? Aber auch in dem Fall könnte man ja nur zu "bestritten" berichtigen, weil der IV die Konkretiserung anscheinend nicht bekommen hat...liefe dann insoweit die Frist § 189 InsO neu?
Danke schonmal und LG