RSB versehentlich erteilt

  • Hallo hohes Haus,


    folgender Fall ist aufgetaucht:

    Antrag Verfahrenseröffnung und RSB in 2018; EÖB und RSB-Ank.in 2019; Verfhren aufgehoben.

    Gericht hört - ohne das die Voraussetzungen einer (vorzeitigen) Erteilung der RSB vorlagen, nach § 300 an. Nach Ablauf der 300'er Frist

    wird erteilt. VÖ ist gelaufen, Rechtsbehelfsfristen abgelaufen.

    M.E. keine Heilungsmöglichkeiten (Selbstkorrektur geht nicht; Treuhänder nicht rechtsbehelfsbefugt)

    Irgendwer ne Idee dazu ?

    BG Def


    PS: mir wäre das beinahe auch schon passiert.......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • das ist ne geniale Idee, wow: Beschwer liegt in der unrechtmäßßigen Einschränkung der Abtretungserklärung die nicht nur prozessual sondern materiell-rechtlich wirkt......

    Hm Problem wäre die Verfristung einer entsprechenden Erinnerung - aber: das hab ich im Sachverhalt nicht erwähnt, - ist ein fristgerechtes Schreiben des Treuhänders - was blöderweise nicht vorgelegt wurde - hm, da bin ich doch glatt beim Gehörsverstoß da muss ich nochmal drüber grübeln...... ich geb das auf jeden Fall einmal weiter

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  • Selbst wenn es so ist, wie in #3 genannt (was ich für fraglich halte): Wie soll es dann zur Einlegung der Erinnerung kommen? Soll dann etwa der Rechtspfleger den Treuhänder auffordern, Erinnerung einzulegen?

  • das ist zutreffend, es wäre Sache des Treuänders nach § 321a ZPO zu verfahren

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