Hallo hohes Haus,
folgender Fall ist aufgetaucht:
Antrag Verfahrenseröffnung und RSB in 2018; EÖB und RSB-Ank.in 2019; Verfhren aufgehoben.
Gericht hört - ohne das die Voraussetzungen einer (vorzeitigen) Erteilung der RSB vorlagen, nach § 300 an. Nach Ablauf der 300'er Frist
wird erteilt. VÖ ist gelaufen, Rechtsbehelfsfristen abgelaufen.
M.E. keine Heilungsmöglichkeiten (Selbstkorrektur geht nicht; Treuhänder nicht rechtsbehelfsbefugt)
Irgendwer ne Idee dazu ?
BG Def
PS: mir wäre das beinahe auch schon passiert.......