Guten Morgen,
ich habe einen verspäteten Beitritt des Antragsgegners in der TV, die Zustellung konnte 4 Wochen vor dem Termin nicht mehr eingehalten werden. Nun stellt der Antragsteller einstweilen ein ( Termin ist Montag ), da sie einen KV am Mittwoch beurkunden und dann das Verfahren aufheben wollen. Müsste der Beitrittsgläubiger auch einstweilen einstellen, obwohl der Beitritt zu spät ist und nicht mehr beim gG Berücksichtigung gefunden hätte? Ich würde nein sagen, bin mir aber nicht sicher. Aber die Aufhebung müsste er später ebenfalls beantragen oder?