verspäteter Beitritt Teilungsversteigerung

  • Guten Morgen,

    ich habe einen verspäteten Beitritt des Antragsgegners in der TV, die Zustellung konnte 4 Wochen vor dem Termin nicht mehr eingehalten werden. Nun stellt der Antragsteller einstweilen ein ( Termin ist Montag ), da sie einen KV am Mittwoch beurkunden und dann das Verfahren aufheben wollen. Müsste der Beitrittsgläubiger auch einstweilen einstellen, obwohl der Beitritt zu spät ist und nicht mehr beim gG Berücksichtigung gefunden hätte? Ich würde nein sagen, bin mir aber nicht sicher. Aber die Aufhebung müsste er später ebenfalls beantragen oder?

  • Der Termin ist aufzuheben, da du für diesen Termin keinen betreibenden Antragsteller hast, dem du dem geringsten Gebot zugrunde legen kannst.

    Theoretisch könntest du direkt einen neuen Termin bestimmen, ob des Betreibens des weiteren Miteigentümers, im Hinblick auf die angedachte Beurkundung würde ich damit aber noch ein paar Tage warten, wenn die Aussicht besteht, dass sich das Verfahren durch Rücknahmen erledigt.

    Die Rücknahme müsste jeder Miteigentümer erklären, der das Verfahren betreibt, also hier beide.

  • JoansDong
    17. April 2024 um 07:56


    ich find es ist schlechter Stil, die Frage an 2 Orten zu stellen

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Aufgrund der Bewilligung der ZV durch den Anordnungsgläubiger stellst du die ZV hinsichtlich des Anordnungsbeschlusses ein, hebst den Termin auf und stellst fest, dass das Verfahren im Übrigen unberührt bleibt. Als nächstes steht dann die Neuterminierung aufgrund des Beitritts an. Sofern der Anordnungsgl. seinen Versteigerungstermin zurücknimmt kannst du insgesamt nur aufheben, wenn auch der Beitrittsgl. zurücknimmt.

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