abschlagsfrei in Pension

  • Hallo an alle schon etwas älteren Mitstreiter. Kann mir jemand sagen ab wann man abschlagsfrei in Pension gehen kann , wenn Angestelltenzeiten und Beamtenzeiten zusammen treffen. Ihc ahbe jetzt eine Versorgungsauskunft erhalten, da steht leider nur etwas kryptisch das die Abschläge erst bei Antragstellung in den Ruhestand berechnet werden. Es richtet sich wohl nach § 16 SächsbeamtVG (bei dem ich davon ausgehe das dieser so ähnlich in allen Bundesländern existiert). Dem Paragraphen kann man entnehmen das die Angestelltenzeit unter Umständen zählt und das ein Zuschlag gezahlt wird. Ansonsten verstehe ich da nur Bahnhof. Mein konkreter Fall ist so, dass ich bei Vollendung meines 65.Lebensjahr auf 39 Beamtenjahre und 6 Jahre Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann.

    Wäre toll , wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann oder eventuell weiss wohin man sich zwecks Beratung wenden kann, denn die Rentenversicherung wird das ja wohl nicht wissen.

    Lieben Dank schon mal

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • In Hessen ist für die Versorgungsberechnung wohl das Regierungspräsidium zuständig. Gegebenenfalls könnte man sich dort vielleicht erkundigen. Ich habe noch zu viele Jahre vor mir, als dass ich mir darüber ganz konkret schon Gedanken machen kann.

  • Wäre toll , wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann oder eventuell weiss wohin man sich zwecks Beratung wenden kann, denn die Rentenversicherung wird das ja wohl nicht wissen.

    Direkt Licht ins Dunkel bringen kann ich leider nicht, zumal ich die sächsischen Vorschriften nicht kenne. Du meintest ja, dass die Regelung in anderen Bundesländern ähnlich sein wird. Von daher hilft Dir vielleicht der Versorgungsrechner für Schleswig-Holstein. Den kannst Du im Internet unter "Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)" aufrufen und Deine Daten eingeben. Du erhältst dann eine - vorläufige - Berechnung Deiner Versorgungsansprüche.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich dachte immer als Beamter geht abschlagfrei vorzeitig gar nicht

    Doch. Bei 45 Dienstjahren und vollendetem 65. Lebensjahr geht das zumindest in Ba.-Wü. und Bund (BeamtVG § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 5, § 10, § 11, § 66 Abs. 9 iVm. § 37 Landesbeamtengesetz BW)

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ja genau bei 45 Beamtenjahren und Vollendung 65.LJ kann man unstrittig vorzeitig gehen. Fraglich ist eben nur was neben den Beamtenjahren noch zählt.

    Eine Versorgunsgauskunft habe ich mir ja geben lassen zum Vollendung 65.Lj . Da sind aber die normalen Abschläge mit drin, weil sie das abschlagsfreie noch nicht berechnen wollen. Da haben sie nur auf den § 16 verwiesen, den ich nicht verstehe:)

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  • Bei uns (NRW) besteht die Möglichkeit, eine Versorgungsauskunft beim Landesamt für Besoldung und Versorgung anzufordern. Vielleicht gibt es so etwas auch in Deinem Bundesland.

    Schau mal in #6, ich glaube, die Auskunft hatte sie schon eingeholt und war nicht so glücklich damit.

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