Hallo an alle schon etwas älteren Mitstreiter. Kann mir jemand sagen ab wann man abschlagsfrei in Pension gehen kann , wenn Angestelltenzeiten und Beamtenzeiten zusammen treffen. Ihc ahbe jetzt eine Versorgungsauskunft erhalten, da steht leider nur etwas kryptisch das die Abschläge erst bei Antragstellung in den Ruhestand berechnet werden. Es richtet sich wohl nach § 16 SächsbeamtVG (bei dem ich davon ausgehe das dieser so ähnlich in allen Bundesländern existiert). Dem Paragraphen kann man entnehmen das die Angestelltenzeit unter Umständen zählt und das ein Zuschlag gezahlt wird. Ansonsten verstehe ich da nur Bahnhof. Mein konkreter Fall ist so, dass ich bei Vollendung meines 65.Lebensjahr auf 39 Beamtenjahre und 6 Jahre Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann.
Wäre toll , wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann oder eventuell weiss wohin man sich zwecks Beratung wenden kann, denn die Rentenversicherung wird das ja wohl nicht wissen.
Lieben Dank schon mal