Der Insolvenzverwalter teilt ca. eine Woche nach Eröffnung des Verfahrens mit. dass der Nachnamen der Schuldnerin mit „ss“ und nicht wie im Eröffnungsbeschluss mit „ß“ geschrieben wird und legt zum Nachweis eine Kopie des Ausweises der Schuldnerin vor. In allen von der Schuldnerin bei der Antragstellung vorgelegten Unterlagen hat sich diese mit „ß“ geschrieben.
Ich habe das Schreiben des Insolvenzverwalters dem Richter zur weiteren Veranlassung vorgelegt. Eine Rückmeldung ist bislang nicht erfolgt. Ich denke aber, dass dies auch kein Fall für eine Berichtigung ist.
Nun legt der Insolvenzverwalter die Tabellenunterlagen mit der Schreibweise „ss“ vor.
Ich würde dies so akzeptieren und den Namen in forumSTAR entsprechend ändern, egal, was der Richter macht.
Wie seht ihr das?