Hallo zusammen!
Eigentümer eines Grundstücks sind zu je 1/2 zwei Personen. Ein Dritter hat ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht an dem besagten Grundstück.
Wäre der Verkauf des 1/2-Anteils von Eigentümer 1 an den Miteigentümer ein Fall, in welchem der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht ausüben kann?
Und handelt es sich um den gesetzlichen Normalfall, dass ein Vorkaufsrecht nach dem ersten Verkaufsfall erlischt, oder müsste dies in dem Vertrag konkret geregelt sein?
Danke für eure Antworten
Luise