Hallo alle zusammen,
ich habe hier folgenden Fall zu lösen:
Die Käuferin hat ein Flurstück A gekauft, Auflassungsvormerkung und zwei Finanzierungsgrundschulden wurden eingetragen.
Nun fällt ihr auf, dass sie das Flurstück A nicht nach ihren Wünschen bebauen kann und geht erneut zum Notar und kauft nun Flurstück B. Auflassungsvormerkung wird eingetragen. Soweit so gut.
Jetzt kommt vom Notar der Antrag, dass die beiden bestehenden Grundschulden von Flurstück A einfach auf das neue Grundbuch mit Flurstück B übertragen werden sollen.
Hierfür reicht er nochmals die beiden Grundschuldbestellungsurkunden ein sowie eine Ergänzungsurkunde, dass sich der Belastungsgegenstand geändert hat, es aber im Übrigen bei den Grundschuldbestellungsurkunden verbleibt.
Ich meine, dass das so nicht geht. Meines Erachtens müssen die Grundschulden für das neue Flurstück neu bestellt werden. Mir fehlt allerdings im Moment für die Argumentation in der Zwischenverfügung die rechtliche Grundlage dazu?
Oder gibt es vielleicht andere Ansichten?
Bin für alles dankbar.