Hallo!
Also:
Die eingetragenen Eigentümer leben im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft nach russischem Recht.
Vorgelegt wird ein Übergabevertrag, es soll nun die Ehefrau als Alleineigentümerin eingetragen werden.
Deutsches Recht hinsichtlich des Grundbesitzes soll ausdrücklich nicht gewählt werden.
Meine Bedenken: kann die Ehefrau in dem Fall überhaupt ALLEIN erwerben?
Für Eure Meinungen wäre ich dankbar!