Hallo,
im Katasteramt stelle ich ab und zu Bescheinigungen zur Vorlage beim Grundbuchamt aus, dass Dienstbarkeiten gegenstandslos sind, bzw. sich nicht auf den Bereich des Flurstücks .... beziehen, o.ä.
Nun taucht die Frage auf, ob die Löschungsbewilligung eines Berechtigten notariell beurkundet werden muss? Generell, garnicht oder in welchen Fällen???
Über Antworten würde ich mich freuen.
Gerd