Grabstein-Pfändung

  • In der heutigern Lokalpresse war folgendes zu lesen:

    Zitat


    Gerichtsvollzieher pfänden Autos, Schmuck oder Rasenmäher - und nach einer aktuellen Entscheidung des BGH dürfen sie den Kuckuck sogar auf Grabmale kleben. Damit kommt ein Steinmetz letztinstanzlich zu seinem Recht: Der Mann wartet seit Jahren auf 1.100,-- €, die ihm ein Ehepaar für den Grabstein der Mutter bzw. Schwiegermutter schuldet. Als er den Grabstein schließlich pfänden lassen wollte, streikte der GV und behauptete, einen Grabstein nicht pfänden zu dürfen. Dem widersprach der BGH. Die höchsten deutschen Zivilrichter entschieden, dass Grabmale grundsätzlich gepfändet werden dürfen - weil für sie kein gesetzliches Pfändungsverbot gilt. Ob sich ein solches aus Pietätsgründen ergeben kann, hat der BGH aber ausdrücklich offen gelassen (Az.: VII ZB 48/05).

    Aufgrund des letzten Satzes finde ich die ganze Entscheidung wenig hilfreich, wenn der Pietätsgedanke tatsächlich eine Rolle spielen soll - ggf. wann (nicht)?

    Es würde mich mal interessieren, wie diese Problematik praktisch gehandhabt wird...

  • das mit dem Eigentumsvorbehalt würde ja auch niemand verstehen. Ausserdem wurde der Stein inzwischen ja auch noch bearbeitet :teufel: und zur Wegnahme müsste (der Gerichtsvollzieher?) die Grabstelle, wenn auch mit gemässigtem Blick, betreten. Ich frag mich nur, wo er den Kuckuck hinkleben wird. :wechlach:

  • mehr zum Grabstein:
    http://5376.rapidforum.com/topic=100683005092

    Da die Pfändung idR auf dem Friedhof stattfindet, ist in jedem Fall die Zustimmung der Friedhofsverwaltung (Pfändung bei einem Dritten) notwendig.

    811 II ZPO ist hier wohl die Grundlage,
    der BGH hat bisherige Rechtsprechung -die überwiegend eine Pfändung auch für den Lieferanten ausgeschlossen hatte- damit wohl aufgehoben.

  • Interessant auch die Frage, ob der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten des Roh-Steines in den bearbeiteten Grabstein hinein reicht. :gruebel:

  • Das Mindesgebot kann natür bei einem Verstorbenen "Fritz Müller" höher angesetzt werden als bei einem "Wassili Schipolowsky". :teufel: Scherz beiseite. Das Ding hat einen Materialwert. Da bei einer Versteigerung kaum ein vernünftiger Erlös erzielt wird, würde ich die andere Art der Verwertung versuchen. (Antragsverfahren) :gruebel:

  • 20 Jahre Zwangsvollstreckung = Null Grabsteine gepfändet. :D Manche Gläubiger sind halt doch pietätvoll bzw. der zu erzielende Gewinn ist im Verhältnis zu den Kosten zu gering. :eek: Aber vielleicht bewirkt der Kuckuck ja auch eine Zahlung durch den Schuldner :teufel:

  • Das mündliche Examen an sich war ganz gut.
    Die Frage mit dem Grabstein kam nur so noch als Bonus, um zu sehen wie wir auf "seltsame" Fragen reagieren. Wir haben dann was von Pietät, Eigentumsvorbehalt und ev. Zubehör/wesentlicher Bestandteil des Grundstücks gelabert, damit gab sich der Prüfer zufrieden. Einer hat dann noch gefragt, was denn nun eigentlich Sache ist, da wurde gesagt "streitig". Ist nun aber auch schon wieder ein paar Jahre her ...

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zum Glück haben wir jetzt eine Entscheidung des BGH. Bei den zahlreichen Grabsteinpfändungen bin ich echt erleichtert. Was mach ich nur mit der vielen freien Zeit? :D

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