Gericht beauftragt nur den Gutachterausschuss

  • Anfrage eines Sachverständigen:

    Folgender Sachverhalt: Ein Amtsgericht beauftragt (fast) ausschließlich den örtlichen Gutachterausschuss mit der Erstellung von Wertgutachten, dies betrifft neben dem ZV-Gericht auch das Familiengericht.

    Freie und/oder öbv Sachverständige werden so gut wie nie berücksichtigt.
    Ein persönliches Gespräch sowohl mit den Direktor das AG, wie auch mit den Rechtspflegern erbrachte keine Reaktion. Ich habe auch dezent mal auf die Anwendung des § 404 Abs. 2 verwiesen, aber auch dies schien ungehört abzuprallen.

    Man hält im wesentlichen nur den Gutachterausschuss für kompetent genug, sachgerecht Gutachten zu erstellen.

    Grundsätzlich geht es mir hier vordergründig um die Sache, nicht um meine Auslastung. Ich sehe in der Weigerungshaltung eine Art Diskrimenierung.

    Handhaben es andere Gerichte auch so und hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht. Gibt es Verhaltenstipps?

    Hinweis: Mit der Kammer habe ich hierüber schon gesprochen, aber die sieht sich eher nicht zuständig.

  • mal davon abgesehen , das der gutachterausschuss so was von öffentlich bestellt ist , und es sich bei 404 abs. II nur um eine soll vorschrift handelt , wüßte ich nicht warum sachverständige die gut arbeiten ständig gewechselt werden sollen .

    wollte man alle sv irgendwann mal dran nehmen käme so eine art rotationsverfahren zum einsatz . einen besonderen sinn kann ich darin nicht erkennen .
    zuallererst wird ein sv nach sachkunde , vollständiger und genauer arbeit ausgesucht , das gilt auch probeweise . wenn er dann zur zufriedenheit arbeitet bekommt er halt folgeaufträge .
    mir persönlich ist dabei der status des sv herzlich wurst .

  • Soweit ich weiß, durfte man früher nur den Gutachterausschuss beauftragen. War glaub ich durch Landesgesetz (B-W) so geregelt.
    Vielleicht kommt das noch daher. Wir haben einen bestimmten Pool von SV, und so lange wir den nicht vergrößern müssen bzw. jemand ausscheidet, haben neue eigentlich keine Chance.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zitat von hiro

    Wir haben einen bestimmten Pool von SV, und so lange wir den nicht vergrößern müssen bzw. jemand ausscheidet, haben neue eigentlich keine Chance.



    Nur eine kurze Anfrage dazu: Wie wird bei Euch Qualitätssicherung betrieben? Wie wird geprüft, ob die Gutachter noch auf einem aktuellen Wissensstand sind und sich nicht nur auf einem einmal erarbeiteten Level ausruhen? Und: nach welchen Kriterien werden ggf. neue Gutachter in den Pool aufgenommen?

  • Moin Kai,

    nun die Diskussion bei WF entfernte sich ein wenig von der Ausgangsfrage.

    Aber es wäre toll, wenn sich weitere Kollegen der Rechtspflege vielleicht einmal an der weiteren Diskussion beteiligen.

    Das im wesentlichen diskutierte Thema und offensichtlich interessantere Thema war (zusammengefasst), welche Anforderungen (Ausbildung, öbv, usw.) müssen SV erfüllen, um z.B. auch in ZV-Verfahren zur Gutachtenerstattung herangezogen zu werden (trifft auch die Frage von mm62).

    In diesem Zusammenhang wurden auch die Anforderungen an Gutachten im ZV-Verfahren diskutiert, zunächst aus der Sicht der Gutachter insbesondere in Hinblick auf Einhaltung der Mindestanforderungen an Gutachten sowie aus der Sicht eine/s/r Rechtspfleger/in/s hinsichtlich dem Umfang der Gutachten und den damit verbundenen Arbeitsaufwand. Ich denke, hier (so habe ich dies aus den Diskussionsbeiträgen herausgelesen) treffen unterschiedliche Meinungen aufeinander.

    M.E. müssen auch die Gutachten in Zwangsversteigerungsverfahren den üblichen Mindestanforderungen an ein Verkehrswertgutachten (begründet, für den interessierten Laien nachvollziehbar) sein. Damit verstehe ich kein künstlich aufgeblähtes Gutachten, welches in den Anlagen zu einem Fotoalbum mutiert.

    Als weiterer wesentlicher Kernpunkt wurde das auf den Markt drängen von so genannten "Wochenendsachverständigen" und das damit verbundene Preisdumping aufgeführt.

    Ich sehe mich hier nicht als Sprecher, möchte nur den Extrakt der WF-Diskussion hier wiedergeben. Interessierte sollten sich selbst ein Bild über die WF-Diskussion machen.

    Von Beleidigungen und Anfeindungen jeglicher Art möchte ich mich jedoch ausdrücklich distanzieren. In manchen Beiträgen schwang viel Frust mit, doch sollte eine sachliche Behandlung solcher Themen immer im Vordergrund stehen.

    Ob allerdings solche Diskussionen grundsätzlich dazu beitragen etwas zu ändern, ich vermag es nicht einzuschätzen. Besser wäre es sicher wenn die jeweiligen Interessenvertreter mal aufeinader zugehen würden.

    Oder sollte man so ein thema einmal zum Anlass nehmen es für die Rechtspflegerzeitshrift aufzubereiten.

    Sorry, der Beitrag ist doch etwas länger geworden.

  • Guten Abend loop63,

    Zitat von loop63

    nun die Diskussion bei WF entfernte sich ein wenig von der Ausgangsfrage.



    ich hatte aus der WF-Forums-Diskussion den Eindruck gewonnen, dass die Fragestellung in der Essenz eigentlich nur ein originäres und im wesentlichen auch ausschließliches Problem der Sachverständigen ist und für RP´s eher wenig bis völlig uninteressant ist, da diese durch die derzeit geltende Rechtslage der Auftragsvergabefreiheit eigentlich keinerlei Veranlassung haben diesen Fragenkomplex weiter zu thematisieren.

    <M.E. müssen auch die Gutachten in Zwangsversteigerungsverfahren den <üblichen Mindestanforderungen an ein Verkehrswertgutachten
    <(begründet, für den interessierten Laien nachvollziehbar) sein.

    Sie sind hier ja sehr bescheiden in Ihren Formulierungen. Die Rechtslage durch die diversen obergerichtlichen Urteile ist ja eher eindeutig bis zwingend und stellt m.E. erhebliche Anforderungen an Wertgutachten, die nach meiner Erfahrung in der Praxis nur selten erfüllt werden, da diese den allermeisten Teilnehmern, SV´s wie Auftraggebern gar nicht hinreichend bekannt sind.

    Die Frage scheint mir daher m.E. eher zu sein, ob die Marktteilnehmer, d.h. SV´s und deren Auftraggeber, überhaupt auf dem aktuellen Stand der Rechtslage bezüglich der Anforderungen an Gutachten sind bzw. wie es praktikabel umsetzbar ist, den aktuellen Rechtsstand in die konkrete Praxis umzusetzen.

    <das auf den Markt drängen von so genannten <"Wochenendsachverständigen" und das damit verbundene Preisdumping

    Das dies möglich ist, scheint mir eben eine nur natürliche Folge der unzureichender Kenntnis der überwiegenden Anzahl der Markteilnehmer von den tatsächlichen geltenden rechtlichen Anforderungen an Gutachten zu sein.

    <Besser wäre es sicher wenn die jeweiligen Interessenvertreter mal <aufeinader zugehen würden.

    Warum so bescheiden loop63? Menschen wie Sie, die sich wiederholt und stetig engagiert und qualifiziert für die Qualitätsverbesserung in ihrem Berufsumfeld einsetzen, die können schon etwas bewirken. Zwar nicht im Großen und nicht sofort, aber Schritt für Schritt von Mensch zu Mensch. Da könnten sich viele andere Menschen eine "Scheibe von abschneiden".

    Meine persönliche Bitte an Sie lautet daher: Lassen Sie nicht nach in Ihrem Bestreben für eine besseres Wertermittlungswesen zu streiten. Machen Sie weiter so!...und stellen Sie Ihr Licht nicht zu sehr unter den Scheffel, das haben Sie doch gar nicht nötig.

    Mit kollegialem Gruß
    Sunpower

  • Zitat von mm62
    Zitat von hiro

    Wir haben einen bestimmten Pool von SV, und so lange wir den nicht vergrößern müssen bzw. jemand ausscheidet, haben neue eigentlich keine Chance.


    Nur eine kurze Anfrage dazu: Wie wird bei Euch Qualitätssicherung betrieben? Wie wird geprüft, ob die Gutachter noch auf einem aktuellen Wissensstand sind und sich nicht nur auf einem einmal erarbeiteten Level ausruhen? Und: nach welchen Kriterien werden ggf. neue Gutachter in den Pool aufgenommen?

    Grundsätzlich nehmen wir nur öffentlich bestelle und vereidigte Sachverständige. Neue Gutachter bewerben sich üblicherweise mit einem Mustergutachten, welches wir mit den uns vorgelegten vergleichen können. Teilweise sind die sich neu vorstellenden SV bereits bei anderen Gerichten im Umkreis tätig, dann fragt man halt mal kurz bei den Kollegen nach. Aber wie gesagt, alles nur bei Bedarf.
    Das problematische ist doch, und dass müssen die SV auch einsehen: Ich habe nur einen bestimmten Kuchen (Zahl der Gutachtenaufträge) zu verteilen. Wenn ich da immer mehr Gutachter nehme, wird das Stück für jeden kleiner. Und ich muss mich auf verschiedene Gutachten-Stile einstellen. Wenn man seine Gutachter kennt, weiß man genau, wo man schauen muss. Außerdem baut sich da ja auch sowas wie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf.
    Qualitätskontrolle ... gut, soo klein ist der Pool nicht, d.h. wir haben schon gewisse Vergleichsmöglichkeiten. Außerdem bekommt man ja teilweise ein Feedback von der Erstehern/Bietern, insbesondere die Profis können da schon Hinweise geben, wenn ein bestimmter Gutachter ab und zu daneben liegt.
    Grundsätzlich wird der Verkehrswert aber total überschätzt. Den brauche ich nämlich nur für die Gebührenberechnung und die Feststellung der Grenzen. Alles andere regeln Angebot und Nachfrage. Im übrigen steht ja im ZVG noch nichtmal drin, dass ich einen Gutachter benötige. D.h. wenn ich wollte, könnte ich (rein theoretisch) das Objekt auch selbst bewerten ;)

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zitat von hiro

    Grundsätzlich wird der Verkehrswert aber total überschätzt. Den brauche ich nämlich nur für die Gebührenberechnung und die Feststellung der Grenzen. Alles andere regeln Angebot und Nachfrage. Im übrigen steht ja im ZVG noch nichtmal drin, dass ich einen Gutachter benötige. D.h. wenn ich wollte, könnte ich (rein theoretisch) das Objekt auch selbst bewerten ;)


    Schöne Feststellung! :daumenrau
    Ich meine, wir hatten das Thema schon einige male hier. Um Wiederholungen zu vermeiden beziehe ich mich auf früher gemachte Äußerungen und voll und ganz auf hiros posting, nicht nur auf den zitierten Teil.
    Wenn ich mir allerdings so den Verteilungskampf im von Kai zitierten Forum ansehe, dann kommt mir das Grausen und ich kann nur sagen, das interessiert mich als Gericht nicht. Im Gegenteil, nährt meine früher mal geäußerte Vermutung, daß die Gutachten nach JVEG im Verhältnis zur HOAI zu hoch bezahlt werden.

  • Zitat von hiro
    Grundsätzlich wird der Verkehrswert aber total überschätzt. Den brauche ich nämlich nur für die Gebührenberechnung und die Feststellung der Grenzen. Alles andere regeln Angebot und Nachfrage. Im übrigen steht ja im ZVG noch nichtmal drin, dass ich einen Gutachter benötige. D.h. wenn ich wollte, könnte ich (rein theoretisch) das Objekt auch selbst bewerten ;)


    :daumenrauGenauso ist es.
    Und als Versteigerer sollte man sich darüber auch im klaren sein und wo immer es geht dies den Bietinteressenten auch verdeutlichen.
    Den wirklichen Wert weiß man erst beim Zuschlag!

  • Ich bin als Mitarbeiter beim Gutachterausschuss nicht dieser Meinung.

    Wir habe in der letzten Zeit festgestellt, dass die Rechtspfleger eher einen freien bzw. öbuv Sachverständigen beauftragt als den GAA.

    Die Gründe kann ich hier nicht benennen, da sie mir nicht bekannt sind.

    Es könnte an der Bearbeitungszeit einiger GAA bzw an den höheren Gebühren liegen.

    MfG

    der Mann vom Amt62

  • Zitat von amt62

    Es könnte an der Bearbeitungszeit einiger GAA bzw an den höheren Gebühren liegen.


    an beidem!!!:daumenrun

    Bearbeitungsdauer bis zu 14 Monate,
    Rechnung für EFH bis zu 5.000 EUR:binsauer

    Der Markt richtet es bzw. hat es schon:laola

  • Zitat von hiro

    [Grundsätzlich nehmen wir nur öffentlich bestelle und vereidigte Sachverständige.



    Gut, wenn das so ist, muss ich mich als Sachverständiger darauf einstellen und mich um die öBuV bemühen.

    Wenngleich auch die öBuV noch keine absolute Qualitätsgarantie ist. Die zeitliche Begrenzung der öbuV gibt es noch nicht so lange und viele öbuv SV haben sozusagen Bestandsschutz. Klar, häufige grobe Fehlleistungen können diese sich auch nicht erlauben.

    Ich möchte hier jedoch auf eine alternative Qualifikation hinweisen, die in Zukunft stark an Bedeutung gewinnen dürfte, wenn nicht sogar die öbuV ablösen wird: die Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 17024 und zwar, das ist wichtig, durch eine in Deutschland bei der TGA akkreditierte Zertifizierungsstelle (IfS, WF, TAS).

    Erstens wurden die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen denen der öbuV angeglichen. Das Examen ist äußerst anspruchsvoll, was mit dazu beiträt, dass wesentlich weniger SV zertifiziert als öb werden. Zweitens findet hier eine regelmäßige fachliche Überwachung statt. Drittens müssen sich zert. SV alls 5 Jahre einer Rezertifizierungsprüfung stellen.

    Insofern sehe ich keinen Grund, zert. SV von der Aufnahme in den Pool auszuschließen. Hier sehe ich auch die Möglichkeit, "Wochenendsachverständige" und solche, die als Architekt oder Bauingenieur mit Gutachtenerstellung nur eine auftragsschwache Zeit überbrücken wollen, fernzuhalten. ÖBuV (neu) und Zertifizierung kosten viel Zeit, Anstrengungen und auch Geld, diese Anforderungen nehmen nur Leute in Kauf, die als SV hauptberuflich und professionell tätig sein wollen.

    Viele Grüße!



  • Das ist aber nicht die Regel. Einige Rechtspfleger geben den GAA auch nur die umfangreichen und komplizierten Aufträge.

    Auch ist der hohe Preis nicht zu verstehen.
    Es ist alles eine Sache der Abrechnungsart. Dumpingpreise aller "Sachverständigen" können diese leider nicht machen.

  • @amt62
    Zitat:"Das ist aber nicht die Regel. Einige Rechtspfleger geben den GAA auch nur die umfangreichen und komplizierten Aufträge." Zitat Ende!
    [Sorry Kai, ich lerne noch!]

    Nun, aber ich sehe anhand des BV und der Flurst.Nr. nicht ob der Auftrag lukrativ, umfangreich oder kompliziert ist.
    Was ich versteigern soll weiss ich erst wenn das GA vorliegt

  • Zitat von hiro

    Grundsätzlich wird der Verkehrswert aber total überschätzt. Den brauche ich nämlich nur für die Gebührenberechnung und die Feststellung der Grenzen. Alles andere regeln Angebot und Nachfrage.



    Das stimmt nicht ganz. Der Verkehrswert liegt meist über dem Meistgebot und sorgt dann später beim Grundbuchamt noch einmal dafür, dass sich nahezu jeder Ersteher über den Tisch gezogen fühlt: Maßgeblich für die Grundbuchgebühren ist nämlich - zumindest hier in Bayern - jeweils der höhere Wert. Nachdem es da um keine Kleinigkeiten geht, geht es in den Begründungen der Revisoren und der Beteiligten ziemlich zur Sache... nahezu chancenlos für die Beteiligten. Unser Revisor verweist z. B. gern darauf, dass in der Zwangsversteigerung erfahrungsgemäß unter dem wahren Verkehrswert zugeschlagen wird.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Zitat von Andreas
    Zitat von hiro

    Grundsätzlich wird der Verkehrswert aber total überschätzt. Den brauche ich nämlich nur für die Gebührenberechnung und die Feststellung der Grenzen. Alles andere regeln Angebot und Nachfrage.


    Das stimmt nicht ganz. Der Verkehrswert liegt meist über dem Meistgebot und sorgt dann später beim Grundbuchamt noch einmal dafür, dass sich nahezu jeder Ersteher über den Tisch gezogen fühlt: Maßgeblich für die Grundbuchgebühren ist nämlich - zumindest hier in Bayern - jeweils der höhere Wert. Nachdem es da um keine Kleinigkeiten geht, geht es in den Begründungen der Revisoren und der Beteiligten ziemlich zur Sache... nahezu chancenlos für die Beteiligten. Unser Revisor verweist z. B. gern darauf, dass in der Zwangsversteigerung erfahrungsgemäß unter dem wahren Verkehrswert zugeschlagen wird.


    Das mit dem Wert für die Grundbucheintragung ist bei uns in B-W genauso.
    Es mag zwar richtig sein, dass Zuschlag meist unter Verkehrswert (mein Schnitt dieses Jahr so far: 84,4 %) erfolgt, aber dabei werden von Seiten der Bieter ja oft auch andere Aspekte berücksichtigt - teilweise konnten sie das Objekt nicht von Innen besichtigen und wissen insofern nicht genau wie es aussieht, teilweise ziehen sie noch einen Sicherheitsabschlag für eventuelle Räumungskosten mit in Betracht usw. Außerdem darf man nicht vergessen: Die Versteigerung erfolgt ohne Gewähr und damit ist immer ein höheres Risiko als bei einem Kauf verbunden, und das wird bei den Geboten auch berücksichtigt. Schließlich wollen bei einer Versteigerung alle ein Schnäppchen machen. D.h. die Bieter bewerten das Objekt schon höher, machen aber diverse Abschläge aus den genannten Gründen.

    Aber mal ganz abgesehen davon: bei einem freihändigen Verkauf gibt es normalerwiese gar kein Gutachten. Da regeln auch nur Angebot und Nachfrage den Preis. Ganz alter Grundsatz ...

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zitat von mm62
    Zitat von hiro

    [Grundsätzlich nehmen wir nur öffentlich bestelle und vereidigte Sachverständige.


    Gut, wenn das so ist, muss ich mich als Sachverständiger darauf einstellen und mich um die öBuV bemühen.

    Vorher würde ich aber erst nochmal nachfragen. Wie gesagt, öbuV ist bei uns Voraussetzung, heißt aber nicht, dass es dann auch automatisch Aufträge gibt. Eventuell handhaben das andere Gerichte auch anders. Wenn ich @work mal wieder Zeit habe, schaue ich nach der gesetzlichen Bestimmung ...

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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