Vermögen war von Anfang an da

  • Hallo zusammen :)

    ich habe hier eine PKH-Überprüfung, Partei gibt eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von über 20.000,-- Euronen an.

    Diese Versicherung war in der 2003 eingereichten Erklärung auch schon angegeben (2005 dann wieder nicht) und hatte da auch schon weit über 10.000,-- Euronen Rückkaufswert.
    Trotzdem hat der Richter PKH o.R. bewilligt. :(

    Somit hat sich seit dem nicht wirklich was geändert (sicher ist der Rückkaufswert gestiegen).:cool:

    Kann ich hier die Kosten dennoch zum Soll stellen/Raten verlangen oder habe ich verloren, weil der Richter zu großzügig war :confused:

  • Also rein rechtlich betrachtet dürfte man die PKH-Bewilligung meines Wissens in so einem Fall nicht abändern.

    Praktisch habe ich es aber in vergleichenbaren Fällen schon gemacht und da nie Beschwerde eingelegt wurde, bliebt der Änderungsbeschluss in der Welt und es wurde gezahlt oder komplett aufgehoben.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich würde nach 120 IV abändern und gucken, ob das in die Beschwerde geht.

    Ich würde auch, schwer an der Begründungsschraube gedreht, im Fall der Beschwerde eine Verbesserung bejahen, da der Rückkaufswert gestiegen ist.

    Alterssicherung: Nur Schutz bei ausdrücklichen Riesterrenten, glaube ich, mache ich zumindest so.

  • § 124 Nr. 2 ZPO ist m.E. nicht gegeben, da die Lebenversicherung ja zum Zeitpunkt der Erstbewilligung nicht verschwiegen wurde. Sie wurde vom Richter allerdings zum damaligen Zeitpunkt als schützenswertes Vermögen bewertet oder schlicht nicht beachtet.

    Wenn ich mich streng ans Gesetz halte, dürfte ich nicht abändern, denn dass was bereits bei Erstbewilligung angerechnet oder eben nicht angerechnet wurde, kann nicht im Rahmen der Überprüfung nunmehr berücksichtigt werden. Ich bin - leider - insoweit an die Richterentscheidung gebunden. Allerdings gehe ich über solche Tatsachen oft hinweg, da leider bekannt ist, dass die Richter wenig von PKH verstehen und viel zu oft ohne Raten oder Einmalzahlung bewilligen, obwohl ich bei den selben Gegenheiten auf Zahlungsanordnungen kommen würde.

    In vorliegendem Fall würde ich wohl eine Einmalzahlung anordnen.

  • § 124 Nr. 2 ZPO ist m.E. nicht gegeben, da die Lebenversicherung ja zum Zeitpunkt der Erstbewilligung nicht verschwiegen wurde. Sie wurde vom Richter allerdings zum damaligen Zeitpunkt als schützenswertes Vermögen bewertet oder schlicht nicht beachtet.

    Wenn ich mich streng ans Gesetz halte, dürfte ich nicht abändern, denn dass was bereits bei Erstbewilligung angerechnet oder eben nicht angerechnet wurde, kann nicht im Rahmen der Überprüfung nunmehr berücksichtigt werden. Ich bin - leider - insoweit an die Richterentscheidung gebunden.



    Bis hierhin stimme ich völlig zu.


    Allerdings gehe ich über solche Tatsachen oft hinweg, da leider bekannt ist, dass die Richter wenig von PKH verstehen und viel zu oft ohne Raten oder Einmalzahlung bewilligen, obwohl ich bei den selben Gegenheiten auf Zahlungsanordnungen kommen würde.

    In vorliegendem Fall würde ich wohl eine Einmalzahlung anordnen.



    Dies mache ich allerdings anders. Ich lege die Akte weg oder verfriste sie erneut. Ich bin als Rpfl. nicht dazu da ,um hinter den Richtern herzuräumen, Fehler zu korrigieren um mich dann im Rahmen der Beschwerde vom LG/OLG aufheben zu lassen und mich als Blödmann hinstellen zu lassen. Sollen die Richter ihre Arbeit von Beginn an doch einfach richtig machen...

    Wenn im vorliegen Fall allerdings der Rückkaufwert so weit gestiegen ist, dass allein darin eine Verbesserung der Verhältnisse zu sehen ist, könnte man über die Anordnung einer Einmalzahlung nachdenken.

    Zum Einsatz von Lebensversicherungen siehe hier. Geschützt sind lediglich Riester- und Rürup-Anlagen (Nachweis erforderlich; Nachweispflicht liegt bei der Partei).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ich würde hier auch das Geld zurück verlangen. Wenn die Richter Mist bauen und nicht richtig berechnen oder verschiedene Sachen nicht berücksichtigen, fühle ich mich nicht daran gebunden. Wenn nach meiner Berechnung Ratenzahlung oder Einmalzahlung in Betracht kommt, setze ich das so fest. Und es hat sich noch nie einer beschwert. Eine Lebensversicherung als Altersvorsorge ist nicht schützenswert - nur Riester oder Rürup - auch wenn ich es Blödsinn finde, auf diese beiden zu beschränken, aber so sind nun mal die Bestimmungen.

  • Erst mal :dankescho@ all für die Antworten . . .

    - zum einen war der Richter (ist jetzt am OLG :eek:) einer der - Augen zu :cool: und durch - fast immer PKH o.R. bewilligt hat :(

    - zum anderen ist der Kostenschuldner bis auf die LV, die keine Rentenversicherung alla Rister ist, im übrigen eine echt arme (und auch noch kranke) "Sau",

    ... ordne ich eine Einmalzahlung an, dann muß er die LV beleihen und auf den Kredit Raten, derzeit aus seinem Krankengeld, zahlen, ordne ich Ratenzahlung an ist's das selbe in grün :(

    . . . habe kein gutes Gefühl, wenn ich da was einfordere, der Kerl ist Taxifahrer - soweit gesund mit etwa 750,-- Euronen monatlich im Schnitt :eek: - und bereits 55 Jahre alt . . . mit zwei Unterhaltspflichten für Studenten . . . :nixweiss:

    Es geht übrigens um 900,-- Euronen für die Staatskasse, nettes Sümmchen, für ihn wegen der weiteren Vergütung noch um 500,-- Euronen mehr . . .

  • Also rein rechtlich betrachtet dürfte man die PKH-Bewilligung meines Wissens in so einem Fall nicht abändern.
    Praktisch habe ich es aber in vergleichenbaren Fällen schon gemacht und da nie Beschwerde eingelegt wurde, bliebt der Änderungsbeschluss in der Welt und es wurde gezahlt oder komplett aufgehoben.



    Das mach' ich nicht; vgl. z.B. OLG Brandenburg 19.03.2007 9 WF 45/07
    (juris). Eine fehlerhafte PKH-Bewilligung kann nicht nach § 120 IV ZPO
    abgeändert werden.
    Wenn das Verfahren in die Beschwerde geht, werde ich aufgehoben.
    Wir schützen also die Beschwerde-Hanseln und bestrafen die redlichen
    Kostenschuldner.
    Das geht mir gegen den Strich.
    Außerdem Aktion Kain und Abel: Soll ich der Hüter meines Richters sein?
    ;)

  • Ehrlich gesagt ... ich kann auf meine Richter hinsichtlich PKH gar nicht bauen. Hier bekommen Hans und Franz PKH. Mit Vermögen. Ohne Vermögen. Egal. Aber immer ohne Raten.
    So what? Ich sehe auch nicht gerne zu, wie sich die Parteien unberechtigterweise ins Fäustchen lachen und ich die nächsten Bücherwünsche gegenüber der Verwaltung rechtfertigen muss :mad:

  • Wir schützen also die Beschwerde-Hanseln und bestrafen die redlichen
    Kostenschuldner.



    Das nennt man Rechtsstaat. :wechlach:

    Es ist doch überall so, dass der Ehrliche der Dumme ist. Ich habe - ehrlich gesagt - keinen Bock, Fehler meiner Kollegen zu korrigieren. Dafür gibt es deb Bez. Rev., soll der sich darum kümmern.


  • - zum einen war der Richter (ist jetzt am OLG :eek:) einer der - Augen zu :cool: und durch - fast immer PKH o.R. bewilligt hat :(



    Na, warum auch nicht, so hat man als Richter am wenigsten Arbeit und beschweren tut sich ja auch keiner :ironie:

    Ich sehe auch nicht gerne zu, wie sich die Parteien unberechtigterweise ins Fäustchen lachen und ich die nächsten Bücherwünsche gegenüber der Verwaltung rechtfertigen muss :mad:



    Wir bekommen im Rahmen einer Umbaumaßnahme gerade eine neue Eingangssicherung im Werte eine sechs(!)stelligen Summe (bei deren Planung allen Ernstes darüber nachgedacht wurde, ob die Decke der Wachtmeisterei denn vielleicht doch besser schußsicher gemacht werden sollte (ja nee is` klar, bei uns hier auf dem Lande laufen die Terrostisten ja auch in Rudeln rum)) aber ich muss mich rechtfertigen, wenn bei meinem Dienstkugelschreiber die Mine leer ist und ich eine neue erbetteln muss. Einen neuen Kugelschreiber gibt es ja erst recht nicht... :binsauer

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Wenn das bei Euch so abgeht , sollte aber wenigstens dem Bezirksrevisor ermöglicht werden , seinem Beschwerderecht nachzukommen.
    Wenn ein Richter dann z.B. 30 Beschwerden im Monat erhält , dürfte deren Bearbeitung keinen Zeitgewinn bedeuten, wenn er vorher bei der Bewilligung schludert.

    Ich glaube aber , dass bereits 5 Beschwerden im Monat auch reichen würden.;)

  • Wenn das bei Euch so abgeht , sollte aber wenigstens dem Bezirksrevisor ermöglicht werden , seinem Beschwerderecht nachzukommen.



    Der Bezi. kann oder will sich dieses Problems aber nicht annehmen...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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