Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • [quote='Prinz','RE: Notariatsreform in Baden-Württemberg']

    ....
    Das ist sehr höflich ausgedrückt. Die in der Gesetzesbegründung angesprochenen geringfügigen Unterschiede werden Euch in ein paar Jahrzehnten die Tränen in die Augen treiben.



    Ich wollte es mir mit den Mitlesenden vom JuM nicht verscherzen :strecker.

    Ich hoffe aber, dass sich aber noch einige finden, die sich gegen die Abschaffung des § 30 AGBGB aussprechen. :protest:

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Was machen Notariate, die lediglich mit einem Notar besetzt sind, § 17 Abs. 3 LFGG (nF) und § 29 Abs. 1 S. 1 LFGG (nF) sollen ja bereits am Tage nach der Verkündigung in Kraft treten (Art. 19 Abs. 1 Entwurfs für ein Gesetz zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg)?

  • Tja , lieber englischer Tierarzt;)

    Da bin auch mal gespannt.
    Schließlich sollen die Notariate sp. 2016 in eine "Beurkundungsabteilung" und in eine Abteilung der freiwilligen Gerichtsbarkeit organisatorisch aufgeteilt werden.

    Da wird wohl die Personalverwaltung kommen und den Einzelnotar mit einer Säge nach diesem Schema zurechtstutzen.:D
    Ob dieses das betroffene Notariat überlebt ?

  • Well, da muss ich mich dann wohl oder übel noch in Humanmedizin weiterbilden :strecker

    Nein, im Ernst unser Nachbarnotariat ist mit einem Notar besetzt, der auch noch sehr jung ist. Er hatte sogar eine Zusage als freiberuflicher Notar. Hat seine Zulassung aber dann zurückgegeben, um noch ein bisschen länger Staatsgeld für die künftige Kanzlei anzusparen. Er wird sich sicher für die Abt. Beurkundung u. vorsorg. Rechtspflege entscheiden. Da das Notariat keine Rechtspfleger beschäftigt, ist er auch alleiniger Grundbuchbeamter. Nach § 29 nF ist aber nur noch der Notar bei der Abt. Freiwillige Gerichtsbarkeit Grundbuchbeamter. Ich weiß, dass ursprünglich geplant war, diese Abteilungen 2016 einzurichten. Im Gesetzentwurf soll der neue § 29 bereits am Tag der Verkündigung in Kraft treten. Da sehe ich nicht wie man da die Einteilung erst 2016 vornehmen kann.
    Aber wahrscheinlich wird's so gelöst, der Notar wird zu 0,8 AKA der Abt. Beurk. und zu 0,2 AKA der Abt. FG. Ob er 2018 dann wohl auch nur zu 0,8 freier Notar wird und zu 0,2 Staatsanwalt?? :gruebel:

  • Bundesrat Pressemitteilung 32 / 2010


    Neue Aufgaben für Notare
    Der Bundesrat will Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare übertragen, um die Justiz zu entlasten. Dazu hat er heute zwei Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht..........

  • Bundesrat Pressemitteilung 32 / 2010



    Neue Aufgaben für Notare
    Der Bundesrat will Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare übertragen, um die Justiz zu entlasten. Dazu hat er heute zwei Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht..........



    Der Link dazu: hier (explizit genannt sind 'Nachlasssachen')

  • :daumenrun Leider steht zu befürchten, dass der bisher vom Bundestag geleistete Widerstand aufgrund der neuen politischen Parteien-Konstellation nicht mehr allzu groß sein dürfte. Bleibt zu hoffen, sollte das eben Gelesene tatsächlich geltendes Recht werden, es jemanden gibt, der bis vors Bundesverfassungsgericht marschiert.

    :abgelehnt

  • Ich glaube , Du hast Da doppelt gepostet.:D

    Aber soweit ich weiß , ist die hiesige Organisationsreform der Notariate politisch ziemlich durch.
    Ob die Konzentration auf lediglich 11 Grundbuchämter kommt , ist allerdings offenbar noch nicht ganz durch.

    Man könnte ja -. wie es früher eine Spezialität in Bayern war - Zweigstellen der GBA errichten.:D

  • Na,Na jetzt für die Kurpfalz nicht überheblich werden.:teufel:

    Nach meinen Infos hätte jedenfalls die Gebäudesuche für die neuen 11 GBA zum 31.12.09 bereits beendet sein sollen, was aber offenbar noch nicht der Fall ist.

  • Na,Na jetzt für die Kurpfalz nicht überheblich werden.:teufel:

    Nach meinen Infos hätte jedenfalls die Gebäudesuche für die neuen 11 GBA zum 31.12.09 bereits beendet sein sollen, was aber offenbar noch nicht der Fall ist.



    *Ironie on*
    Es sollte genügend Industriebetriebe geben, die gerne eine große Halle für die Unterbringung des einen oder anderen Grundbuchamtes an das Justizministerium vermieten/verpachten. :teufel:
    *Ironie off*

  • Servus zusammen!
    Nach dem Gesetzentwurf der Ministerratssitzung vom 27.01.2010 sollen 2018 diejenigen Notarvertreter und Notare, die ihren Beamtenstatus nicht aufgeben (wollen oder können), zu den Grundbuchämtern oder als sog."Bereichsrichter" zu den Nachlassgerichten und Betreuungsgerichten wechseln. Sie verbleiben nach dem aktuellem Gesetzentwurf in ihren Besoldungsgruppen (A12-A14). Die Notare werden dann aber wohl nur auf dem Papier zum Teil den Rechtspflegern die Arbeit "wegnehmen" - die Geschäftsbereiche gab es ja vorher beim Amtsgericht gar nicht; die werden dort neu geschaffen und evtl. reichen die Ex-Notare gar nicht aus, so dass die Rechtspflegerschaft sogar davon profitiert (im übrigen bereits schon jetzt, da spätestens ab 2012 kein Nachwuchs mehr von der Notarakademie kommt und Rechtspfleger bei den Notariaten anstelle der wegbleibenden Notarvertreter eingesetzt werden). Denkt aber bitte nicht, dass die Notare sehr motiviert sein werden, die zu den Amtsgerichten kommen! Beamtete Notare erhalten bei einem Teil der Beurkundungen einen Anteil an den Gebühren (Leistungsprinzip in Reinkultur). Das Land kassiert in den meisten Fällen zwar alles; bei den Fällen mit Notaranteil, den ganz überwiegenden Teil. Für den einzelnen Notar bedeutet das jedoch zusätzlich zum A12-A14 noch durchschnittlich etwa 30% bis 50% Zusatz-Einnahmen! PS: Bevor unangebrachter Neid auftaucht, diese Zusatz-Einnahmen werden hart erarbeitet - oft mit vielen Überstunden. Den Notaren, die zum Amtsgericht wechseln müssen, wird nicht nur "ihr" Notariat unter dem Hintern weggezogen, sie verlieren ihre Beurkundungsbefugnis (wegen der gerade diese Laufbahn als Lebensweg gewählt wurde); sie empfinden das als empfindliche Degradierung und schmerzliche Gehaltskürzung!

  • Da muss ich jetzt nochmla nachfragen.
    Bleiben die "Bereichsrichter" ( ich kenn nur Bereichsrechtspfleger im Osten der Republik) befugt, z.B. als Betreuungsrichter beim Amtsgericht tätig zu werden ?

    Dass die Beurkundungstätigkeit und damit verbundene Einnahmen flöten gehen, ist der Rückkehr in die Arme der ordentlichen Justiz geschuldet.
    Da hat man doch aber die Wahl , ob man nicht selbständiger Notar werden will.

    Gut , wenn man mal in meinem Alter ist , will man auch nicht mehr selbständig werden.

    Und was passiert eigentlich mit den vielen Justizangestellten bei den Notariaten, die nicht zum selbständigen Notar mit wechseln ?
    Soviel Platz gibts doch gar nicht bei den Amtsgerichten.:gruebel:

    Schließlich werden die 11 ( ? ) zentralen Grundbuchämter zu mind. 2/3 mit Rechtspflegern und nur zu ca. 1/3 mit "Unterbau" besetzt.


  • Dass die Beurkundungstätigkeit und damit verbundene Einnahmen flöten gehen, ist der Rückkehr in die Arme der ordentlichen Justiz geschuldet.



    Es ist aber nunmal keine freiwillige Rückkehr (wobei ich mich frage warum die Bezirksnotariate nicht zu der ordentlichen Justiz gehören sollen) und von daher "schulden" wir dabei eigentlich überhaupt nichts. Vielmehr hat das Land uns was zu bieten. Die Notariate sind hinter den Finanzämtern diejenige Landesbehörde, die seit Jahrzehnten dem Land BaWü den meisten Gewinn einfahren.


    Schließlich werden die 11 ( ? ) zentralen Grundbuchämter zu mind. 2/3 mit Rechtspflegern und nur zu ca. 1/3 mit "Unterbau" besetzt.



    Und einigen Bezirksnotaren (aufgrund der bisherigen Besoldung wohl in leitender Funktion)!

  • #115: Und einigen Bezirksnotaren (aufgrund der bisherigen Besoldung wohl in leitender Funktion)

    Als sachlich unabhängiger Rechtspfleger in Grundbuchsachen, kann ich mir nicht so recht vorstellen, was das dann sein soll. Die grundbuchführenden Amtsgerichte erhalten einen weiteren aufsichtsführenden Richter mit Zuständigkeit für die Grundbuchabteilung zur Entlastung des Dir d AG (es wurden ja kleine Gerichte ausgewählt, die zumindest im bad. Rechtsgebiet keinen Präsidenten an der Spitze haben). Dieser kann nicht mit einem Bezirksnotar besetzt werden. Laut Konzept sollen Gruppenleiter Rechtspfleger und Gruppenleiter Serviceeinheiten gleichberechtigt sein, soviel zu leiten gibt's da wohl nicht.

  • Zu #113: Da bin ich mal gespannt, bis der erste beamtete Notar in BW an eine Verfassungsbeschwerde denkt, weil ihm sein "öffentliches Amt als Notar" mit Zusatzeinnahmen "unter dem Hintern" weggezogen wird.

    Ferner muss davon ausgegangen werden, dass diese Notare dann bei den AGen als Rechtspfelger "de luxe" eingesetzt werden (mit entsprechenden Privilegien), mit der Folge, dass den "gewöhnlichen" Rechtspflegern Beförderungsmöglichkeiten genommen werden. Oder soll der gewöhnliche Rechtspfleger dem Rechtspfleger de luxe etwa auch noch vorbereiten. Da steckt m.E. schon ein gewisser Sprengstoff drin, der zu entschärfen sein wird.

    Einmal editiert, zuletzt von kurt (15. März 2010 um 08:55)

  • Rpfl. de Luxe - das erinnert mich an ein Rpfl.-Kampfblatt zu meiner Studienzeit, in dem man vom "Leitenden Ober-Rechtspfleger" mit eigener Besoldungsstufe "D 1" träumte... :D

  • Zu #113: Da bin ich mal gespannt, bis der erste beamtete Notar in BW an eine Verfassungsbeschwerde denkt, weil ihm sein "öffentliches Amt als Notar" mit Zusatzeinnahmen "unter dem Hintern" weggezogen wird.

    Ferner muss davon ausgegangen werden, dass diese Notare dann bei den AGen als Rechtspfelger "de luxe" eingesetzt werden (mit entsprechenden Privilegien), mit der Folge, dass den "gewöhnlichen" Rechtspflegern Beförderungsmöglichkeiten genommen werden. Oder soll der gewöhnliche Rechtspfleger dem Rechtspfleger de luxe etwa auch noch vorbereiten. Da steck m.E. schon ein gewisser Sprengstoff drin, der zu entschärfen sein wird.


    Wenn das dann rechts neben dem Bindestrich (ba-wü) passiert ist es dem bisherigen System geschuldet.
    Sollten die aber auch nach links neben den Bindestrich rüberschwappen wird es heftig.
    Wobei es mich nicht mehr interessiert.
    bü40

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