Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Wenn es stimmt, was Herr Mappus sagt, dass BW bundesweit an der Spitze stehe, müsste es doch möglich sein, wie in Bayern zumindest 50 grundbuchführende Amtsgerichte nebst zugehörendem Archiv zu finanzieren. Das wäre immerhin jedes 2. Amtsgericht, das wäre doch schon mal was.:)

  • Etwa 70 sind es in Bayern (in etwa hat jeder Landkreis ein Amtsgericht).

    Was die bundesweite Spitze angeht, bleibt das Ergebnis des EnBW-Deals abzuwarten.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • irgendwie sollte es zu denken geben, daß in diesem Forum, welches ja nur von Praktikern und "Experten" besucht wird, sich noch kein Einziger für die uneingeschränkte Umsetzung der geplaten Reform ausgesprochen hat !

  • Das nützt aber nichts, wenn diese Erkenntnisse unter uns bleiben.

    Werdet aktiv und nehmt dabei unbedingt die Notare mit ins Boot! Macht denen klar, dass die auf absehbare Zeit alles vergessen können, was eilig ist, dann habt Ihr eine Chance.

    Es bringt wenig, wenn ich als Bayer nach Stuttgart schreibe, was ich davon halte. Das müsst Ihr tun. Es geht um Euch.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die billigste Lösung:
    Die Gestellungspflicht von Räumen, EDV und Personal der Gemeinden bleiben, die GBÄ werden Außenstellen des zuständigen Amtsgerichts, dasselbe gilt für die bisher staatlichen GBÄ, die Außenstellen des AGs werden, dort bleibt das Personal wie bisher. Die AG-Außenstellen mit kommunalem Personal werden von Rechtspflegern bereist, die einziger Unterschied zu jetzt nunmehr statt beim Notariat beim AG angesiedelt sind. Keine Kosten für Archiv neue Räume neues Personal, denn die teuren Notare werden lediglich durch neu einzustellende Rechtspfleger ersetzt (also spart man sogar noch Personalkosten) sonstiges neues Personal ist nicht erforderlich, da das kommunale ja bleibt. Das Notariat selbst kann problemlos europarechtskonform neu organisiert werden. Das nicht Notarpersonal geht zu den Nachlassabteilungen der Amtsgerichte, selbst die FDP wollte ja von einer eventuellen Öffnungsklausel für die Nachlasssachen auf freie Notar keinen Gebrauch machen. Keiner verliert seinen Job, die GBs werden beim AG geführt und für Rechtspfleger gibt es zusätzliche Stellen und das in sicher angenehmerer Arbeitsatmosphäre als geplant. :)

  • [FONT=&quot]Gibt es schon nähere Informationen zur Stellenbesetzung im Jahr 2018? [/FONT]

    [FONT=&quot]Ergibt sich möglicherweise aus "§ 46 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens („Amtssitz der Notare nach § 114 Abs. 2 S. 1 der Bundesnotarordnung in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung ist der Sitz des staatlichen Notariats am 31. Dezember 2017, an dem der Notar ernannt war."), dass die in dem Amtssitz zum 31.12.2017 bestellten Notare automatisch auch dort zum freiberuflichen Notar ernannt werden, also ohne weitere Ausschreibung? Oder werden die „Beurkundungs-Stellen“ vor dem 31.12.2017 intern ausgeschrieben? Welche Auswahlkriterien würden dann gegebenenfalls greifen?
    [/FONT]
    [FONT=&quot]
    [/FONT]
    [FONT=&quot]Viele Fragen…herzlichen Dank für jede Antwort. [/FONT]

    Einmal editiert, zuletzt von juls_muc (31. März 2011 um 10:48)

  • Ja, diejenigen Notare, welche sich bei der Notariats-Abteilung Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege befinden, werden mit Stichtag 1.1.2018 automatisch freier Notar. Kann der Notar aus Altersgründen das Amt nicht antreten, gilt das normale Berufungsverfahren nach der Bundesnotarordnung, wobei wohl noch nicht versorgte Notarassessoren oder Notarvertreter mit Bezirksnotarausbildung wohl bevorzugt zu behandeln sind.

  • Vielen Dank! Das bedeutet also, dass auch der jeweilige Amtssitz unverändert bleibt, also kein Ortswechsel im Rahmen der Besetzung der "Beurkundungsabteilungen" (2016?) oder Ende 2017 verlangt werden kann? Es müssen also auch sämtliche Amtssitze erhalten bleiben, ist das richtig?

    Herzlichen Dank!

  • Vielen Dank! Das bedeutet also, dass auch der jeweilige Amtssitz unverändert bleibt, also kein Ortswechsel im Rahmen der Besetzung der "Beurkundungsabteilungen" (2016?) oder Ende 2017 verlangt werden kann? Es müssen also auch sämtliche Amtssitze erhalten bleiben, ist das richtig?

    Herzlichen Dank!



    Es gibt in Baden-Württemberg auch Kleinstnotariate in 8.000 Einwohner-Gemeinden, ob diese Standorte bleiben, wenn bei einem solchen Ein-Mann-Notariat, der bisherige Notar aus Altersgründen nicht mehr als freier Notar arbeiten kann oder in den Richterdienst wechselt, ist meines Wissens noch nicht entschieden. Ich persönlich denke, dass diese Standorte mangels Wirtschaftlichkeit bzw. Auskömmlichkeit für den künftigen Freiberufler wohl eher nicht erhalten bleiben. Kann, glaube ich, besonders jetzt nach dem Regierungswechsel, noch niemand eindeutig beantworten.

  • :gruebel::gruebel:

    Irgendwie kapier ich die "Reform" nicht.

    Werden in diesem sagenumwobenen Zentralarchriv die Grundbücher und die Grundakten zentral verlegt?

    D.h. in einem GBA in BaWü geht ein Antrag ein und dann muss der Grundakt in diesem Zentralarchiv angefordert werden?????

    :confused::confused:

  • Nein,
    die Reformer gehen davon aus, daß die Grundbucheintragungen ohne Einischt in die Grundakten gemacht werden - und die neu eingehenden Sachen sollen gescannt und digital gespeichert werden.

  • Aus der Kornwestheimer Zeitung vom 26.03.2011:
    http://content.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/28554…-wohnungen.html

    ....Der Vorstand der Immovation AG zeigte sich gestern zufrieden über die künftige Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg und sieht eine "stabile Zukunft" für das Areal. Das Grundbuchzentralarchiv zieht zum 1. Januar 2012 ins Salamandergebäude nach Kornwestheim (wir berichteten). Am Donnerstag war der Mietvertrag zwischen der Immovation AG, der das Salamander-Areal gehört, und dem Land Baden-Württemberg im Kornwestheimer Rathaus, das an dem Zustandekommen des Kontraktes eifrig mitgewirkt hat, von Regierungsdirektorin Raphaela Sonnentag und Lars Bergmann unterzeichnet worden. Zuletzt sollen noch Immobilien in Bruchsal im Rennen um das Archiv gewesen sein. Der Vertrag ist zunächst einmal über 20 Jahre abgeschlossen worden, hinzu kommt die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Mietvertrags um jeweils fünf Jahre.....

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Nein,
    die Reformer gehen davon aus, daß die Grundbucheintragungen ohne Einischt in die Grundakten gemacht werden - und die neu eingehenden Sachen sollen gescannt und digital gespeichert werden.



    Die Reformer sind aber lustig.

    Wegen des hohen Grades der Bezugnahme (vergleiche nur der Zinsbeginn bei den Grundschulden und einer anschließenden Abtretung) werden die Bearbeitungszeiten nicht gerade gestrafft.

  • Aus der Kornwestheimer Zeitung vom 26.03.2011:
    http://content.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/28554…-wohnungen.html

    ....Der Vorstand der Immovation AG zeigte sich gestern zufrieden über die künftige Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg und sieht eine "stabile Zukunft" für das Areal. Das Grundbuchzentralarchiv zieht zum 1. Januar 2012 ins Salamandergebäude nach Kornwestheim (wir berichteten). Am Donnerstag war der Mietvertrag zwischen der Immovation AG, der das Salamander-Areal gehört, und dem Land Baden-Württemberg im Kornwestheimer Rathaus, das an dem Zustandekommen des Kontraktes eifrig mitgewirkt hat, von Regierungsdirektorin Raphaela Sonnentag und Lars Bergmann unterzeichnet worden. Zuletzt sollen noch Immobilien in Bruchsal im Rennen um das Archiv gewesen sein. Der Vertrag ist zunächst einmal über 20 Jahre abgeschlossen worden, hinzu kommt die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Mietvertrags um jeweils fünf Jahre.....



    Da ist ja fast zu befürchten, dass die Handwerker und Bauunternernehmer an den 11 Standorten auch noch schnell den Marschbefehl erhalten, damit vollendete Tatsachen geschaffen werden. Eigentlich schon schlimm, dass diejenigen, die sich die Reform ausgedacht haben, jetzt auf der Zuschauertribüne Platz nehmen dürfen. Ich hätte schon gerne gesehen, wie diese Leute Schiffbruch erleiden. Jetzt können sie leider sagen: "Ja, wenn wir das umgesetzt hätten, wäre alles viel besser gelaufen."

  • Aus der Kornwestheimer Zeitung vom 26.03.2011:
    http://content.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/28554…-wohnungen.html

    ... Das Grundbuchzentralarchiv zieht zum 1. Januar 2012 ins Salamandergebäude nach Kornwestheim (wir berichteten). ... Der Vertrag ist zunächst einmal über 20 Jahre abgeschlossen worden, hinzu kommt die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Mietvertrags um jeweils fünf Jahre.....



    Insgesamt sind das 35 Jahre. Die Aufbewahrungsfristen für die Grundbücher und -akten sind aber deutlich länger ("dauernd aufzubewahren").
    Was passiert nach 35 Jahren?

  • Auf die Dauer gesehen wäre ein eigenes Gebäude doch billiger als ewig Miete an irgendwelche Investoren zu bezahlen.
    Oder glauben die Reformer selbst nicht richtig daran, daß die zentrale Aufbewahrung aller Grundbuchakten von ganz Baden-Württemberg die optimale Lösung ist - und rechnen sie damit, daß das evtl. später wieder geändert wird?

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