Hallo,
bei einem Wege- und Leitungsrecht soll (nur) das Wegerecht auflösend bedingt sein. Kann/muss ich das dann als "teilweise auflösend bedingt" eintragen?
VG
Das sind doch zwei Rechte?
"Grunddienstbarkeit: Leitungsrecht und aufschiebend bedingtes Wegerecht, zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks ... unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom ... eingetragen am..."