Es dürfte sich aber um landesrechtliche Regelungen handeln.
In Bayern maximal zehn Jahre, § 78 I 1 BayBG.
Es dürfte sich aber um landesrechtliche Regelungen handeln.
In Bayern maximal zehn Jahre, § 78 I 1 BayBG.
Alles anzeigenBin ab dem 1.12. auch im Grundbuch tätig.
Hab mir jetzt bisher 3 verschiende Angebote eingeholt:
1. D*****: 150.000 EUR 13,18 EUR monatlich
bei 500.000 EUR um die 40,-- EUR monatlich
2. H** C*****: 250.000 EUR um die 75,-- EUR im Jahr
3. V*****: 1.000.000 EUR 140,-- EUR im Jahr - allerdings ist hier das Problem, dass nach Versicherungsende nur eine Nachhaftung von 5 Jahren besteht. Das ist im GB halt schlecht, weil viele Fehler erst später auftreten...
Würde diese nicht bestehen, würde ich ganz klar das Angebot der V***** nehmen...
Bei der H** bin ich mir halt nicht sicher, ob diese Schadenssumme ausreicht - aber mehr wird durch die Gruppe leider nicht versichert - dies ist der Höchstbetrag
Und die D***** ist mir schlicht zu teuer...
Was würdet ihr machen? Bzw. wo gibts noch gute Versicherer?`
Gruß
Philip
Ich habe mich ebenfalls bei der V******* versichert. Vermögensschadenshaftpflicht für die Berufsgruppe der Rechtspfleger. 250.000 Euro Haftsumme für 75,00 Euro im Jahr (mit Mindestlaufzeit von 5 Jahren, da gab es 10 % Rabatt). M. E. auch für grobe FK. Eine höhere Summe wurde nicht angeboten.
Das sind alles Vermögensschadenshaftpflichten!
Ich finde es schon allerhand von der Justiz, dass sie für ihre Bediensteten keine Sammelhaftpflichtversicherung abschliesst und die Kosten hierfür selbst trägt. Bei den Gemeinden und Landkreisen ist dies nämlich der Fall !
Ich finde es schon allerhand von der Justiz, dass sie für ihre Bediensteten keine Sammelhaftpflichtversicherung abschliesst und die Kosten hierfür selbst trägt. Bei den Gemeinden und Landkreisen ist dies nämlich der Fall !
Mach doch einen Verbesserungsvorschlag. Schließlich sind wir schon in der verrückten Zeit.
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