Beratungshilfe wegen einstweiliger Verfügung

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe einen Berechtigungsschein erteilt wegen Klärung von Streitfragen mit einem Internetprovider. Der Rechtsanwalt beantragt nun, die Beratungshilfe auf einen neue Tätigkeit "zu erstrecken": und zwar hat er einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, dass der Internetprovider nach erfolgter Kündigung den Internetport freischalten muss.

    Fällt sowas eigentlich überhaupt noch unter Beratungshilfe, oder bin ich da bereits bei PKH?

    Falls doch, ist das noch dieselbe Angelegenheit, oder eine neue?

  • Das einstweilige Verfügungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren für das es keine BerH gibt. Dafür ist PKH zu beantragen.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Das einstweilige Verfügungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren für das es keine BerH gibt. Dafür ist PKH zu beantragen.



    Genauso ist das. "Erstreckung" von BerH auf ein gerichtliches Verfahren ist schon mal gleich gar nicht möglich. Anders als bei der BerH sind nämlich bei der PKH für das gerichtliche Verfahren die Erfolgsaussichten zu prüfen.

  • Dass das einstweilige Verfügungsverfahren ein gherichtliches ist, kann der RA ja locker aus der ZPO entnehmen.
    War wohl wieder ein (nicht gelungener) Versuch, Gebühren zu schinden :)

  • Dass das einstweilige Verfügungsverfahren ein gherichtliches ist, kann der RA ja locker aus der ZPO entnehmen.
    War wohl wieder ein (nicht gelungener) Versuch, Gebühren zu schinden :)


    eher der umgekehrte Fall von Knieschuss. Er hat doch den Antrag gestellt und wollte doch sicher PKH dafür? Die VerfGebühr ist schon mal futsch, weil vor Beiordnungsantrag erfolgt.

  • Der RA hat gestern nochmal angerufen und weitere Informationen nachgliefert:

    Der Sachverhalt ist nun wohl so, dass er den kompletten Antrag auf einstweilige Verfügung gepinselt hat, (lag in Kopie bei), dann aber, bevor er ihn einreichen konnte, sich die Angelegenheit erledigt hat, da der Internetprovider dann doch die Kündigung anerkannt hat, und den Port wieder freigegeben hat.

    Jetzt will er wissen, ob die Arbeit umsonst war, oder ob er noch irgendwo Vergütung herbekommt.

    Meiner Ansicht nach handelt es sich um dieselbe Angelegenheit (da derselbe Lebenssachverhalt - Probleme mit dem Internetprovider), und es ist zwar löblich, dass er sich so reingehängt hat, aber mehr Geld bekommt er nicht.

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