M-V und Rh.-Pf. übertragen Nachlasssachen pp. auf Rechtspfleger

  • [FONT=verdana,arial,helvetica,sans-serif]Mecklenburg-Vorpommern macht von der Öffnungsklausel im RpflG Gebrauch und überträgt ab 01.04.2008 im Nachlassbereich bisher richterliche Aufgaben auf den Rechtspfleger (VO vom 11.12.2007, GS Meckl.-Vorp. Nr. B 302 - 2 - 1).[/FONT]

    [FONT=verdana,arial,helvetica,sans-serif]Rheinland-Pfalz will noch einen Schritt weiter gehen und voraussichtlich ab 01.01.2009 neben Nachlassachen auch einzelne Betreuungs- und Registersachen übertragen sowie andererseits auch Aufgaben vom Rechtspfleger auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen (Pressemitteilung Cop2Cop vom 01.02.2008).[/FONT]

  • Aus dem Pressebericht:
    " Das bringt letztlich spürbaren Gewinn für die Rechtsuchenden"

    Un wo bleibt der spürbare Gewinn für den Rechtspfleger? Ich stehe ja jeder Öffnungsklausel (erst einmal) offen gegenüber, nur sollte das Gehalt auch mal endlich den Anforderungen gerecht werden.

  • Dafür werden die Kosten auf den mittleren Dienst übertragen. Nur die Grundbuchkosten sind ausgenommen, da die ja soooo schwer sind. Gestern kam die Anhörung zur Kostenübertragung. Da soll man nicht sauer sein.

  • ...
    Un wo bleibt der spürbare Gewinn für den Rechtspfleger? Ich stehe ja jeder Öffnungsklausel (erst einmal) offen gegenüber, nur sollte das Gehalt auch mal endlich den Anforderungen gerecht werden.



    Der Gewinn liegt tatsächlich weniger im monetären Bereich als in der Motivation für die tägliche Arbeit.
    Ich habe doch nicht jahrelang Registerrecht "gebüffelt", damit der Richter (der an der Uni gerade mal die Grundzüge des materiellen Handelsrechts mitbekommen hat) die von mir vorbereiteten Eintragungsverfügungen unterschreibt. Wenn ich schon die Arbeit mache, will ich auch selber entscheiden (und unterschreiben). So war und ist meine Devise.
    Wir hier in Ba-Wü haben lange Erfahrung, was das anbetrifft ...

    Dass die neu übertragenen Tätigkeiten über kurz oder lang auch in Pebb§y Eingang finden werden, steht für mich außer Frage. So war es in BaWü eigentlich schon immer -hier wurde für Registersachen das Pebb§y-Pensum der Richter den Rechtspflegern zugerechnet-. So wird es auch in den anderen Bundesländern und für die neuen Gebiete kommen (müssen).

  • Aus dem Pressebericht:
    " Das bringt letztlich spürbaren Gewinn für die Rechtsuchenden"

    Un wo bleibt der spürbare Gewinn für den Rechtspfleger? Ich stehe ja jeder Öffnungsklausel (erst einmal) offen gegenüber, nur sollte das Gehalt auch mal endlich den Anforderungen gerecht werden.



    Wenn es nach meiner Ministerin geht, spürt demnächst nur noch der Notar was. Denn die Justiz soll sich ja auf ihre Kernaufgaben beschränken damit sie noch besser und effizienter arbeiten kann. Und die Notare nehmen ja bereits jetzt wesentliche Aufgaben innerhalb der Rechtspflege wahr und sind deshalb für die Übernahme der Nachlasssachen prädestiniert.

  • gähn downgrading mal wieder - hauptsache billiger. Ihr seid doch arme Schw..


    Was heißt hier Hauptsache billiger?

    Die Kostentatbestände sind wesentlich vereinfacht worden. Das betrifft den ZVG-Bereich genauso wie den Registerbereich. Wenn der mD in der Lage ist, die komplexen Familienkosten zu berechnen, dann wird er doch wohl noch in der Lage sein, Festgebühren zum Soll zu stellen. Selbst bei den Grundbuchkosten sehe ich keine unüberwindbaren Hindernisse. Hier wird aber vor dem Wegfall des Kostenvorbehalts für den gehobenen Dienst eine intensivere Schulung stattfinden müssen.

    Der Umfang der Übertragung auf den Rechtspfleger wird bis auf die Erstbestellung des Betreuers im Rahmen der Anordnung der Betreuung die Öffnungsklausel voll umfassen. Die Richter sind zwar mehrheitlich gegen eine Übertragung, das Ministerium und auch der OLG Präsident von Koblenz stehen jedoch voll hinter der Übertragung.

    Bei der Übertragung auf den UdG wird von der Öffnungsklausel nahezu vollständig Gebrauch gemacht. Nicht übertragen wird das Mahnverfahren, und von der Übertragung der Geldstrafenvollstreckung wird mit ziemlicher Sicherheit Abstand genommen.

    Ursprünglich sollte die Übertragung zum 01.09.08 in Kraft treten. Aufgrund der Verbindung mit dem Wegfall des Kostenvorbehalts und aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Anzahl von Anträgen nach dem UmwG, die im August die Registergerichte überschwemmen, wird das Ganze verrschoben.

  • Billiger meine ich mit: z.B. JS A6 - JI A9 die Herabverlagerung wird wohl nur aus Kostengründen gemacht und das geht sicher auch noch so weiter. Oder seht Ihr das aus einer anderen Sichtweise?

  • im schönen Niedersachsen ist sowohl Nachlaß als auch Register schon übertragen;)
    dass dabei die teuren Richtergehälter gespart werden können und ein "billiger" RP die Sachen auch zur vollen Zufriedenheit und meist viel schneller erledigt, ist doch prima:ironie:

  • Billiger meine ich mit: z.B. JS A6 - JI A9 die Herabverlagerung wird wohl nur aus Kostengründen gemacht und das geht sicher auch noch so weiter. Oder seht Ihr das aus einer anderen Sichtweise?



    Besser es geschieht aus Kostengründen, als gar nicht.
    Früher hat auch der Richter den Offenbarungseid abgenommen, danach der Rechtspfleger die eidesstattliche Versicherung und jetzt der GVz. Was ist dabei verkehrt?
    Auch bei den Richtern herrscht langsam Personalnot und da ist es nur richtig, wenn sich dieser Berufsstand auf das Richten, also das Urteilen, besinnt.
    Den "Rest" (nicht abfällig gemeint) können auch andere - und manchmal - nicht zuletzt aufgrund deren Ausbildung besser.

    Ich hätte mir gewünscht, dass statt der Öffnungsklauseln die jeweiligen Vorbehalte im RPflG aufgehoben würden, aber dafür ist es wohl noch zu früh.

  • Zitat bjk rpf:Ich hätte mir gewünscht, dass statt der Öffnungsklauseln die jeweiligen Vorbehalte im RPflG aufgehoben würden, aber dafür ist es wohl noch zu früh

    :zustimm:

  • was dabei verkehrt ist? - Na das der Staat am Absparen ist, anstelle Leute einzustellen, die eine richtige und angemessene Bezahlung erhalten. Oder glaubst Du allen Ernstes, nur weil Du zukünftig Richteraufgaben oder ähnliches machen darfst, wirst Du schneller befördert (auch im Hinblick auf die Landesbesoldungskompetenz in Zukunft) .... tsts - wenn Du das glaubst, gute Nacht! Mir -persönlich- ist das Furzegal, ob ich Ex-Richteraufgaben wahrnehme, davon kann ich mir nix kaufen.

  • Lieber ne Öffnungsklausel als eine Übertragung auf die Notare?




    ...aber 100 %:daumenrau

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • was dabei verkehrt ist? - Na das der Staat am Absparen ist, anstelle Leute einzustellen, die eine richtige und angemessene Bezahlung erhalten. Oder glaubst Du allen Ernstes, nur weil Du zukünftig Richteraufgaben oder ähnliches machen darfst, wirst Du schneller befördert (auch im Hinblick auf die Landesbesoldungskompetenz in Zukunft) .... tsts - wenn Du das glaubst, gute Nacht! Mir -persönlich- ist das Furzegal, ob ich Ex-Richteraufgaben wahrnehme, davon kann ich mir nix kaufen.



    Wovon glaubst Du träume ich nachts - ich hatte bereits mein 25-jähriges Dienstjubiläum.
    Aber im Ernst: Es nervt bei der täglichen Arbeit, wenn ich allen Sch... dem Richter vorbereiten und hinlegen muss, statt ihn selbst zu unterschreiben.
    Für mich ist Arbeitszufriedenheit mehr wert, als eine satte Lohnerhöhung. (Krass gsprochen: lieber bin ich mit einer A11-Besoldung zufrieden, als mit Magengeschwür in A12).
    Deswegen bin ich letztlich Rechtspfleger und nicht gehobener Beamter in der Kommunalverwaltung o.ä. Dort wäre ich nämlich längst A12, hier warte ich noch etwa 7 bis 8 Jahre, falls ich es überhaupt noch werde.
    Aber: meine Freiheit bei den Entscheidungen ist mehr als Geld wert.

    @ ultima ratio: Aus welchem Grund bist du denn Vollstrecker geworden und nicht einfach Beamter auf der Geschäftsstelle irgendeines Gerichts geblieben. Wäre doch so viel ruhiger? :D

  • Aber im Ernst: Es nervt bei der täglichen Arbeit, wenn ich allen Sch... dem Richter vorbereiten und hinlegen muss, statt ihn selbst zu unterschreiben.



    Das finde ich ja auch.:daumenrau
    Aber wenn die ganzen Übertragungen mit einer Sonderlaufbahn oder auch mal Beförderungen verbunden wäre, wäre ja auch nicht schlecht.

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