Danke für eure Beiträge!
@uschi, schau mal etwas weiter oben, da hab ich die Diagnosen aus dem Gutachten stehen, es ist nicht nur Sturheit.
Der Richter ist auch der Ansicht, dass er nicht mehr anhörungsfähig ist. Wir werden jetzt zunächst einen Verfahrenspfleger bestellen und diesen zur RL & Situation des Betroffenen anhören und dann vermutlich noch einen Ergänzungsbetreuer bestellen, der etwaige Rückforderungen oder Vertragsabschlüsse regeln soll. Wenn wir Glück haben gibt T auch die Betreuung ab, dann können wir einen familienfremden (whs Berufs-) Betreuer bestellen, ohne dass es zur 'erzwungenen' Entlassung kommt.
Den Umweg über einen Verfahrenspfleger verstehe ich nicht und wüsste auch nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage dieser bestellt werden könnte.
Richtig wäre die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers z. B. mit den Aufgabenkreisen "Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Betreuerin" und "Abschluss eines Pflegevertrages".