Abrechnung trotz BerH

  • Mir liegt ein nachträglicher BerH-Antrag für eine Mietsache vor.
    Zum Nachweis der Verbindlichkeiten des Antragstellers wurden diverse Belege beigefügt, u.a. eine Kostenrechnung des RA über eine reguläre Geschäftsgebühr in einer arbeitsrechtlichen Sache. Jedoch auch in dieser Angelegenheit hatte der Antragsteller BerH, welche auch abgerechnet wurde.
    Kann/darf/muss ich hier irgendetwas unternehmen?

  • Aber macht der RA sich nicht strafbar, wenn er vom Mandanten neben der BerHi-Gebühr noch Gebühren erhebt?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Könnte sein, aber ich sehe mich nicht in der Pflicht die Akte aufgrund dieses doch sehr geringen Anfangsverdachts der StA vorzulegen oder die Kammer einzuschalten. Erstens will ich nicht der Buh-Mann sein (wobei ich ein großes Kreuz habe und mir dies grds. egal ist), ich mich in das Anwaltsverh. zwischen RA und Mandanten als neutraler Staatsdiener nicht einzumischen habe, die StA/Kammer ohnehin nur mit der Achsel zuckt und eh nichts macht und zu guter Letzt, weil der Fall sich auf den zweiten Blick und bei weiteren Recherchen ganz darstellen wird (Mandant ist einverstanden, es wird nur eine außergerichtliche oder andere Tätigkeit abgerechnet, "Versehen" der "Büromieze", für die die bewilligte BerH nicht gilt oder was weiß ich, was es noch alles für Möglichkeiten gibt weswegen alles seine Richtigkeit haben mag).

    Aber wer sich in Form einer Rückfrage beim RA oder durch Aktenvorlage bei der StA/Kammer einmischen mag, mag das tun. Falsch ist dies sicherlich nicht. Man sollte sich nur nicht allzu davon versprechen, und sich nicht selbst als RA aufspielen (ohne den Vorposterinnen entsprechendes unterstellen zu wollen).

    Zur Strafbarkeit siehe im übrigen:
    Ein Rechtsanwalt, der gegenüber seinem Mandanten nach § 118 BRAGO abrechnet, obwohl er wegen Kenntnis dessen wirtschaftlicher Verhältnisse weiß, dass dieser einen Anspruch auf die Bewilligung von Beratungshilfe hat, kann sich wegen Gebührenüberhebung gem. § 352 StGB strafbar machen. In dem Geltendmachen der unberechtigten Gebührenrechnung ist auch bei einem Rechtsanwalt ohne das Hinzukommen weiterer besonderer Umstände nicht zugleich eine Täuschungshandlung im Sinne von § 263 StGB zu sehen. Eine Strafbarkeit wegen Betrugs durch Titulierung eines nicht bestrittenen Anspruchs und Geltendmachung der damit verbundenen Kosten scheidet in der Regel auch bei einem Rechtsanwalt aus subjektiven Gründen aus.
    (LG Ellwangen, Urteil 05.03.2004, 4 Ns 21 Js 23042/02, NStZ-RR 2004, 366, Langtext in juris verfügbar).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (10. Dezember 2008 um 16:24)

  • Wie Ernst P. und Horst Sergio sagen. Wenn ich aber von der Partei gefragt werde, teile ich schon meine Meinung mit ( insbesondere steht der Hinweis ja auch bei den Rasys-Formularen drin).

  • Hab kein Rasys :(

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Wir haben hier Mega, Rasys gibt es an "meinem" Gericht net. Zumindest ist es mir net bekannt.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Danke Diabolo....auch wenn ich nicht weiß, wer "DIE" sind....:oops:

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Vielen lieben Dank an euch!!!!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • was´n los mit Euch? Kein draufhauen auf die Sch..Anwälte, niemand wurde gehängt? Wollt Ihr denn nicht mal die BerH-Gebühren zurückfordern?

  • Friede - es wird Weihnachten :teufel: (nach Neujahr auf ein Neues!)

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • @ bin-ganz-frisch

    Was soll das denn jetzt? Willst du dich abreagieren???? :gruebel:

    Wer sagt denn sowas? Stimmt doch gar nicht. Der größte Teil der Anwälte, die ich kenne, sind völlig ok. Die hier angesprochenen Exaemplare sind die Ausnahmefälle. Ein Fred über RA'e, die alle ok sind und ordentlich arbeiten....Was soll das bringen? Hier geht es um Problemfälle und nicht um Sachen, die reibungslos laufen.

    Ich glaube nicht, dass wir Rpfl's hier alle RA'e über einen Kamm scheren. Ich zumindest mache es nicht.

    Da es aber um Problemfälle ( auch mit RA'en ) geht, tauche hier nun mal öfter die nichtrühmlichen Leute aus der Berufsgarde auf.

    Nichts für ungut und einen schönen Abend noch!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Friede - es wird Weihnachten :teufel:



    Wünschen wir uns doch etwas, zum Beispiel 100 Blanko-Beratungshilfegutscheine :teufel:.




    Also, bei uns heißen sie Anwaltsgutscheine. ;)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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