Ich kann mit den Entscheidungen der Landgerichte Darmstadt und Traunstein gut leben. Denen folgen wir hier wohl, mag unser LG dann machen, was es will.
BGB Gesellschaft - BGH Beschluss
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Rosi -
3. Februar 2009 um 11:22 -
Geschlossen
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Wo?
Hier: http://www.bmj.de/grundbuch
Schöne Grüße von Franziska! -
Wo?
Hier: http://www.bmj.de/grundbuch
Dort heißt es:
Diese Schwierigkeiten werden mit dem heute beschlossenen Gesetz beendet. Künftig sind bei Grundstücksgeschäften einer BGB-Gesellschaft stets auch deren Gesellschafter im Grundbuch einzutragen. Die Regelungen über den Gutglaubensschutz stellen sicher, dass man sich auf die Eintragung der Gesellschafter im Grundstücksverkehr verlassen kann
Ich habe hier einen Antrag auf Eintragung eines Geselschafterwechsels.
Noch vor 2 Monaten hab ich mich wegen der BGH-Entscheidung auf den Standpunkt gestellt, dass Gesellschafterwechsel nicht mehr eingetragen werden müssen.
Nun soll aber die GbR nebst ihren Vertretern ins Grundbuch eingetragen werden (s.o.), also müssten doch Gesellschafterwechsel auch wieder vermerkt werden, oder? -
Ich würde die Entscheidung über diesen Antrag zurückstellen bis man den genauen Wortlauf des Gesetzes´hat
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Ich würde eher den Antrag mangels gesetzlicher Grundlage zurückweisen (was jetzt einfacher wäre als nach Gesetzesänderung), denn auch nach neuem Recht ist es ja nicht möglich, den Gesellschafterbestand formgerecht nachzuweisen.
Oder die jetzige Eintragung dahingehend berichtigen, dass die GbR ohne Gesellschafter eingetragen wird. Das bietet sich vielleicht an, wenn sogar beim Notariat hinsichtlich der Rechtslage Verwirrung zu besorgen ist. Momentan sind Gesellschafter nicht eintragbar, auch wenn einige das offenbar in vorauseilendem Gehorsam schon machen. -
Nun soll aber die GbR nebst ihren Vertretern ins Grundbuch eingetragen werden (s.o.), also müssten doch Gesellschafterwechsel auch wieder vermerkt werden, oder?
Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf jeden Fall. Dann gibt es dazu sogar eine Verpflichtung der Beteiligten durch den neuen Satz 3 des § 82 GBO. -
Letztlich kannst Du irgendwie tun, was Du willst (eintragen, zurückweisen, zurückstellen), Du wirst immer eine einigermaßen tragfähige Begründung finden.
(Eigentlich sollte man in so einem Zustand ja den Traum der Juristen vermuten.) -
Anarchie im Grundbuchamt. Crazy. Und eine blaue Blume habe ich in meinem Traum auch gesehen.
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Nicht doch, nicht doch! Die Willkür kann immer mit (künftigen) Gesetzen* und Rechtsprechung untermauert werden.
*warum auch nicht, nachdem speziell dieses künftige Gesetz ja bereits vor der Fassung argumentativ verwendet worden ist, die letztlich gesetz werden wird -
Nicht doch, nicht doch! Die Willkür kann immer mit (künftigen) Gesetzen* und Rechtsprechung untermauert werden.
*warum auch nicht, nachdem speziell dieses künftige Gesetz ja bereits vor der Fassung argumentativ verwendet worden ist, die letztlich gesetz werden wird
Dann würde ich aber nicht von Willkür sprechen. Ich finde das hat so einen "Geschmack". -
Ich bin mir nicht sicher, ob "Anarchie" besser klingt... aber wir schweifen ein wenig ab...
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Willkür schiene mir auch schon deswegen falsch, weil ja (so transponiere ich zumindest die privaten Äußerungen durch unseren Mann in Berlin hier im Forum) offenbar der Gesetzgeber möchte, dass die Rechtsprechung die gewollten Lücken schließt. Im Interesse an einem zeitigen Feierabend hoffe ich, dass das LG Bielefeld herrschende Meinung wird. Anarchie ist also wieder machbar, Herr Nachbar. Bleibt nur die Frage, ob ich jetzt träume oder wach bin.
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Im Interesse an einem zeitigen Feierabend hoffe ich, dass das LG Bielefeld herrschende Meinung wird.
Uaaahh.... irgendwie schüttelt's mich grad... Aber gut, einverstanden: Anarchie*.
*Ergänzung: Im Sinne von "Jeder, wie er im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten (vgl. #367) mag" -
Im Interesse an einem zeitigen Feierabend hoffe ich, dass das LG Bielefeld herrschende Meinung wird.
Uaaahh.... irgendwie schüttelt's mich grad... Aber gut, einverstanden: Anarchie*.
*Ergänzung: Im Sinne von "Jeder, wie er im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten (vgl. #367) mag"
schöne Ergänzung, gefällt mir sehr gut! -
Ich schließe diesen Thread sicherheitshalber, bevor die Diskussionen über neuere Rechtsprechung versehentlich hier aufkommen. Sie sollten nämlich jetzt hier stattfinden.
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