Löschung Nacherbenvermerk

  • :oops: Hallo, ich brauche Eure Hilfe! Im Grundbuch ist ein Nacherbenvermerk eingetragen. Der Nacherbe ist benannt. Die Ersatzerben sind die bei Eintritt der Ersatzerbfolge vorhandenen gesetzlichen Erben des Nacherben. Die Nacherbfolge tritt mit dem Tod des Vorerben oder dessen Wiederverheiratung ein. Die Vorerbschaft ist befreit. Der Vorerbe veräußert das Grundstück für 1000,00 EUR. Der Nacherbenvermerk soll gelöscht werden. Der Nacherbe bewilligt die Löschung des Nacherbenvermerks. Was ist mit den Ersatzerben? Kann ich den Nacherbenvermerk löschen?:gruebel:

  • Man wird die Löschungsbewilligung des NE wohl als Zustimmung zur Veräußerung sehen können/müssen, so dass dieser durch den Verkauf nicht beeinträchtigt wird (vgl. § 2113 Abs. 1 BGB).

    Damit scheidet das Grundstück - unabhängig von der Entgeltlichkeit der Verfügung - wirksam aus dem dem NE-Recht unterliegenden Vermögen aus, so dass der NE-Vermerk berichtigtend gelöscht werden kann.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • ... Was ist mit den Ersatznacherben? Kann ich den Nacherbenvermerk löschen?:gruebel:


    Ich nehme mal an, dass Du mit "Ersatzerben" die "Ersatznacherben" meinst (ist nämlich etwas anderes).

    Wie Ulf schon sagte, kann der Nacherbenvermerk aufgrund der Zustimmung der Nacherben, die in der Löschungsbewilligung erblickt werden kann, berichtigend gelöscht werden, allerdings erst Zug um Zug mit der Auflassung, denn vorher ist das keine Berichtigung. Hierzu sind die Ersatznacherben nicht erforderlich.

    Nach h. M. kann der Nacherbenvermerk auch vorher aufgrund der Bewilligung gelöscht werden - was ich für falsch halte -, allerdings ist das dann definitiv keine Berichtigung, und dann müssten auch sämtloiche Ersatznacherben die Löschung bewilligen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ähnlicher Fall, aber ich frage zur Sicherheit noch mal nach: A ist befreite Vorerbin und überträgt den Grundbesitz auf B. In Abt. II ist ein Nacherbenvermerk zugunsten von C eingetragen, Ersatznacherben sind die ehelichen Abkömmlinge von C. C bewilligt und beantragt die Löschung des Nacherbenvermerkes. Sehe ich es richtig, dass keine Zustimmung der Ersatznacherben zu der Löschung des Nacherbenvermerks im Zug mit der Eigentumsumschreibung erforderlich ist?

  • Siehst Du richtig, mit der Maßgabe, dass C der Verfügung der Vorerbin in Wahrheit zugestimmt hat und die Löschung des Nacherbenvermerks deshalb nicht auf Bewilligung, sondern aufgrund Unrichtigkeitsnachweises erfolgt. Bei voll entgeltlicher Verfügung zugunsten von B hat die Zustimmung aber ohnehin nur deklaratorische Bedeutung, da es sich um eine befreite Vorerbschaft handelt.

  • Natürlich ist das nicht entgeltlich, zumal das Wohnungsrecht mit dem Tod der Vorerbin erlischt und der Nacherbe davon somit nichts hat.

    Wenn der Nacherbe der Verfügung zustimmt, dann stimmt er zu und die Sache ist erledigt. Die Ersatznacherben haben dabei nichts zu melden.

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