Mehrere inhaltsgleiche Dienstbarkeiten für A

  • Hallo Freunde der Rechtspflege,

    mir liegen 3 Anträge und 3 Bewilligungen zur Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für jeweils den Berechtigten A
    (A = juristische Person) und jeweils mit gleichem Dienstbarkeitsinhalt vor. Die Anträge sind zeitgleich beim GBA eingegangen.

    Ich halte die Eintragung von mehreren Dienstbarkeiten gleichen Inhaltes
    und zugunsten des selben Berechtigen nicht für zulässig.
    Habe dies dem Notar in einer Aufklärungsverfügung auch mitgeteilt.

    Dieser beharrt auf die Eintragung und führt als Begründung aus, dass das GBA nur die Eintragungsfähigkeit jedes einzelnen Rechts zu prüfen hat.
    Weiterhin gibt der Notar als Begründung an, dass jedes einzelne Recht übertragbar wäre gem. §§ 1092, 1059 a-d BGB und dies bereits die Eintragung
    mehrerer inhaltsgleicher Dienstbarkeiten zugunsten des jeweils selben
    Berechtigen zulässig machen würde.

    Bin mir aber trotzdem nicht sicher .. eintragen????:gruebel::gruebel::gruebel:

    Wer kann mir helfen???

    Einmal editiert, zuletzt von ubbo (4. März 2009 um 08:15)


  • Ich halte die Eintragung von mehreren Dienstbarkeiten gleichen Inhaltes
    und zugunsten des selben Berechtigen nicht für zulässig.



    Auf welcher rechtlichen Grundlage? Es gilt der Bewilligungsgrundsatz.

  • Was ist der Inhalt der Dienstbarkeiten?



    Inhalt der Dienstbarkeit:
    Erstellungs- Betriebs- und Nutzungsrecht hinsichtlich einer Photovoltaikanlage einschließlich Recht das Grundstück zu Wartungs- und Kontrollarbeiten zu betreten.

    Zu drei identische Erklärungen wurde jeweils eine Bewilligung erklärt.

  • Wenn die das so wollen...Anträge und Bewilligungen liegen vor. Ich hätte auch beim Notar nachgefragt , was das soll, aber wenn darauf bestanden wird, hast Du keinen Grund, die Eintragung abzulehnen.

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Antrag Eintragung zweier gleichrangiger bpD (Photovoltaikanlage) zugunsten verschiedener Berechtigter mit gleichem Inhalt auf derselben Dachfläche.

    Nach den Vorpostings scheint das ja möglich zu sein.

    Aber da ist doch Streit vorprogrammiert: A errichtet eine Anlage und B obendrauf oder wie????


    Meinungen?

  • Mir als GBA ist es sowas von egal, ob sich irgendwelche Beteiligte wegen ihrer Rechte streiten.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • [quote='Gaston','RE: Mehrere inhaltsgleiche Dienstbarkeiten für A zusammen,

    ich habe einen Antrag Eintragung zweier gleichrangiger bpD (Photovoltaikanlage) zugunsten verschiedener Berechtigter mit gleichem Inhalt auf derselben Dachfläche.
    ....
    QUOTE]

    Zu inhaltsgleichen Fotovoltaikdienstbarkeiten zugunsten mehrerer Dienstbarkeitsberechtigter s. Kappler, ZNotP 2007, 257/263 (gleichrangige Eintragung empfehlenswert) und Reymann, DNotZ 2010, 84/86 (Eintragung im Rang nach der Dienstbarkeit des Anlagebetreibers hat den Vorteil, dass §§ 1090 II, 1024 BGB nicht zur Anwendung gelangen)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Ich halte die Eintragung von mehreren Dienstbarkeiten gleichen Inhaltes
    und zugunsten des selben Berechtigen nicht für zulässig.



    Zufällig gefunden: "Mehrere Dienstbarkeiten mit gleichem Inhalt und gleicher Berechtigung einer Person sind dagegen als überflüssige Belastung des Grundbuchs nicht eintragungsfähig" (MünchKomm/Joost § 1018 BGB Rn. 25; Lorbach Rpfleger 1966, 13: Haegele Rpfleger 1967, 61)

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