Urteilsanmerkungen/Kommentare



  • Das hatte ich vorhin ehrlicherweise auch schon überlegt: was ist wohl mit den Duisburger Treuhändern, die an Dich geraten;)?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Was glaubst Du?

    Beendigung der Laufzeit nach § 287 ABs. 2 InsO und schon ist die Abtretung in der Tonne.

    Ich streite mich auch mit den TH, wenn die Laufzeit am 25. endet und im am Monatsende zum Zahltag für diesen Monat nichts mehr einbehalte. Wie auch, wenn ich keine wirksame Abtretung mehr habe.

    Weil die sich dann nicht mehr mit mir streiten wollen, holen sie es sich vielleicht bei dem Schuldner.

  • 1. Für die Glaubhaftmachung des besonderen Interesses an der Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens (§ 354 Abs. 2 InsO) genügt die Darlegung, dass der Grundbesitz in Deutschland das wesentliche Vermögen des Schuldners bildet und die Tatsache, dass im Wohnsitzland des Schuldners eine instabile politische Lage herrscht mit daraus resultierenden Zweifeln am Funktionieren der dortigen Gerichtsbarkeit.

    2. Für die Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens genügt weiter die Feststellung, dass sich weder durch Internetrecherche noch durch Anfrage bei der Handelskammer klären lässt, ob im Wohnsitzland überhaupt ein Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen möglich ist.

    AG Göttingen, Beschl. v. 6. 12. 2010 - 74 IE 1/10



    da hat man ja wieder einmal Rechtsfortbildung betrieben und deutlich vom BGH abgehoben, wobei die Entscheidung IX ZB 227/09 zwei Wochen später gefällt worden ist.

    wenn man in die Zeitung sieht, fallen mir eine Menge Staaten auf, bei welchen man das Funktioneren der dortigen Gerichtsbarkeiten in Zweifel ziehen kann. Da muss man sich nicht auf Staaten mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen beschränken.

    ..und hier wird nun festgestellt, um welche Länder es sich handelt !?
    Ich hoffe, die Amtsgerichte leiten ihre Entscheidungen gleich weiter an das AA, damit entsprechende Reisewarnungen abgesetzt werden können....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)



  • Das LG Kleve wird jetzt ein wenig genauer, nachdem der BGH dessen Entscheidung wegen der mutmaßlich künftig pfändbaren Einkünfte und der damit voraussichtlichen Verfahrenskostendeckung kassiert hat, IX ZB 205/05.

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  • Ich verstehe ja immer garnicht diese Probleme mit der Stundung. Da die Kosten doch eh zuerst zu bedienen sind, ist es doch völlig schnuppe, ob die Masse aus dem Grundstück reicht. Und wenn man es so wie Kleve (wo ist denn Kleve eigentlich?) macht und die Masse reicht dann doch nicht aus, dann muss man doch eh stunden. Sind da denn nicht alle Gedanken drüber mindestens ein Gedanke zuviel?

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  • Nach Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG ist - ebenso wie zuvor nach § 5 Abs. 5 UWG 2004 - nicht die unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware, sondern die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung unlauter.


    Gilt das auch in der Kneipe ? Nicht die Verwendung von Gammelfleisch ist unlauter, sondern der fehlende Hinweis, dass hier Gammelfleisch verwendet wird !?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Gilt das auch in der Kneipe ? Nicht die Verwendung von Gammelfleisch ist unlauter, sondern der fehlende Hinweis, dass hier Gammelfleisch verwendet wird !?



    Wohl eher, wenn die Kneipe mit dem Gammelfleisch in Anzeigen wirbt und dann nicht genug vorrätig hat zum Verkauf und der Verbraucher stattdessen nur frisches Fleisch kaufen kann und den Verwesungsprozess selbst einleiten muss ;)

  • Bei der Bestimmung des Verwertungserlöses als Berechnungsrundlage der Feststellungs- und Verwertungskosten ist gemäß § 84 InsO nur auf den Wert der dem Schuldner zustehenden Beteiligung abzustellen.

    AG Köln, Urteil vom 27.12.2010 - 142 C 338/10



    kann jemand mir diese Entscheidung mal erklären ?

    damit meine ich nicht die Berechnung nach §§170f InsO, sondern die Ausführung, dass die vom IV zuviel einbehaltenen FSK+VK eine Masseverbindlichkeit nach § 209 I 3 InsO sein sollen.

    Wenn dem so wäre, würde ja bei jeder falschen Auskehrung der zuwenig auskekehrte Betrag zur Masseverbindlichkeit mutieren, mit den fatalen Folgen, dass der Absonderungsberechtigte auf die Plätze verwiesen wird, evtl. in Konkurrenz mit anderen Massegläubigern und der Verwalter, wegen der Verpflichtung zur Beachtung der Verteilungsrangfolge(IX ZB 261/08, IX ZB 224/08) dann einen 60,61 an der Backe hat ???

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • AG Köln: Beschluss vom 04.11.2010 - 73 IN 206/10

    1. Zur Entscheidung über die Abhilfe nach § 766 ZPO, § 89 InsO ist der Rechtspfleger des Erlassgerichts als Vollstreckungsgericht berufen.

    2. Trifft dieser (pflichtwidrig) keine Abhilfeentscheidung, ist das das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht in funktionaler Zuständigkeit des Richters berechtigt, aber nicht verpflichtet, unmittelbar über die Erinnerung zu entscheiden. Will das Insolvenzgericht eine Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers herbeiführen, kann es gleichzeitig den zuständigen Rechtspfleger mit bindender Wirkung bestimmen.



    Können die sich eingentlich nicht mal einigen wer wirklich zuständig sein soll:teufel:

  • Ist doch das, was wir schon lange predigen, dass der Rpfl beim Vollstreckungsgericht abhelfen kann.



    Ich werde mich weiter an § 89 Abs. 3 InsO halten und auf die BGH-Entscheidung verweisen, wenn jemand im eröffneten Verfahren vollstrecken will.

    Bisher hat es jedenfalls immer geklappt, obwohl der eine oder andere mich gefragt hat, ob er überhaupt zuständig sei.

    Das ist vor allem gut, wenn Kommunen pfänden und nicht bereit sind zu überprüfen, dass wirklich ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Bevor ich mich da lange mit denen rumstreite, hat es sich als effizienter gezeigt, das IG um Aufhebung zu bitten.

  • LG Essen: Beschluss vom 25.11.2010 - 43 O 129/09

    Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof; die Zuständigkeit des Gerichtes im Mitgliedstaat, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist auch für die Insolvenzanfechtungsklage gegeben.



    Irre ich da oder hat der Europäische Gerichtshof dies nicht schon lange entschieden. Hat das Landgericht Essen da nicht ausreichend recherchiert. Naja die haben eben auch keinen Rainer :(.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Dabei bin ich so ein geduldiger Mensch :D. Neh ich wollte die Datei aus der Rubrik Urteilsanmerkungen öffnen :behaemmer.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • AG Gera: Beschluss vom 09.03.2011 - 8 IK 564/10

    Scheinbewerbungen, Anzahl von Mindestbewerbungen



    Sagt mal, der muss doch wohl Tinte gesoffen haben??? :gruebel:



    Wie "grandios" ist denn bitte schön diese Entscheidung !!! Da fühlt sich einer aber mal rrrrrrrichtig auf den Schlips getreten...

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  • Jetzt hab ich mir die Entscheidung nochmals durchgelesen, die wird ja immer abenteuerlicher. Da wird die Stundung im Eröffnungsverfahren, das mittlerweile über ein halbes Jahr gedauert hat, aufgehoben. Ganz schön abgehoben, oder.

  • Der Klassiker : Der Schuldner ist mein natürlicher Feind! Schon die Formulierung:"....wird der Lebensunterhalt von der steuerzahlenden bevölkerung erwirtschaftet...." ist m.E. dumpfes Stammtischniveau.

    Und wie? Das Ganze im Eröffnungsverfahren? Also als der Schuldner noch gar keine Obliegenheiten nach der InsO zu erfüllen hat? Macht der Richter in Jena die Arbeit des Jobcenters? Herr, schmeiss Hirn vom Himmel und hoffentlich ist das nicht rechtskräftig geworden....:mad:

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