Ich muss das Thema nochmals aufgreifen:
Im Jahr 2018 stirbt ein Österreicher mit letztem Wohnsitz in Deutschland.
Er ist Eigentümer eines Hausgrundstücks in Deutschland.
Anfang 2016 hat er in Deutschland ein notarielles Einzeltetstament errichtet und unter Bezug auf § 22 der Europäischen Erbrechtsverordnung bestimmt, dass österreichisches Recht zur Anwendung kommen soll.
In diesem Testament setzt er vier Freunde je zu 1/4 zu seinen Erben ein und ordnet Testamentsvollstreckung an. Einer der Miterben wird zum Testamentsvollstrecker ernannt.
Der Testamentsvollstrecker beantragt nun unter Vorlage des Testamentes nebst Eröffnungsniederschrift die Berichtigung des Grundbuchs.
Was ist zu tun?
Reichen die Unterlagen zur Berichtigung aus oder benötige ich sonst noch etwas (z.B. einen Einantwortungsbeschluss)?
Muss ich die Testamentsvollstreckung im Grundbuch vermerken?
Vorab vielen Dank.