Hallo,
unsere Mdtin hat das Form. über die pers. und wirt. Verhältnisse nicht ausgefüllt, nachdem sie vom Gericht dazu aufgefordert wurde. Jetzt wurde der PKH-Beschluss aufgehoben. Gegen diesen Beschluss kann ich wohl sofortige Beschwerde einlegen. Was kann ich dafür begründen? Kann ich einwenden, dass ihre persö. Verhältnisse sich nicht geändert bzw. verschlechtert haben und ist die Beschwerde nur möglich, wenn sie z.B. die Aufforderungen und Mahnungen nicht erhalten hat?
Danke vorab
Liane