Nichtbestehen in MV

  • über bedarf hat Meck-Pomm wohl nicht ausgebildet. Alle Anwärter waren doch vorab schon aufgeteilt. Es wurde sogar erzählt - soweit ich das erfaren habe, aber das kann ANwärter06 wohl besser sagen - dass eigentlich alle übernommen werden sollten. Außerdem werden schon die nachfolgenden Jahrgänge geplant, weil akuter Rechtspflegermangel herrscht (das stand sogar in der TAgeszeitung). Also an "Ausbildung über Bedarf" kann es nicht liegen. Jedenfalls kann ich das nicht glauben

  • @ Meck-Pomm:

    Um so schlimmer ist das Ganze. Oh Mann, der Verantwortliche muß woll "out of mind" sein.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

    Einmal editiert, zuletzt von Gegs (29. September 2009 um 20:22)

  • Der letzte Beitrag war zwar eine verbale Entgleisung, aber die Anwälte in Mecklenburg-Vorpommern würden bei Kenntnis der Umstände sicherlich genauso denken.

    Einmal editiert, zuletzt von Krabbe (29. September 2009 um 20:38) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • @ Krabbe:

    Sorry, ich habe es geändert. Aber so wollte ich es schon verstanden wissen. Zumal sich die hiesige Justiz, besonders im Rechtspflegerbereich, gerade bis zum Stillstand der Rechtspflege tot sparrt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Die vorliegende Diskussion leidet nach meiner Ansicht an fehlender Differenzierung.

    Zunächst ist festzuhalten, dass niemand trotz bestandener Prüfung einen Anspruch auf Übernahme hat und dass dies auch dann gilt, wenn der Dienstherr vorgibt, dass für eine Übernahme nur diejenigen Bewerber in Betracht kommen, wenn eine bestimmte Punktzahl erreicht wird. Es war zwar früher eine liebgewonnene Übung, dass alle Anwärter übernommen wurden, die die Prüfung bestanden. Aus dieser Übung folgt aber nicht, dass ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht. Das war auch früher nicht der Fall.

    Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn eine FH hohe qualitative Ansprüche stellt. Der Rechtspflegerberuf ist ein Beruf mit hohen qualitativen Ansprüchen. Soll eine FH geringe Ansprüche stellen, nur damit jeder die Prüfung besteht, aber anschließend nicht das rechtliche Rüstzeug hat, um in der Praxis zu bestehen? Wenn jemand Richter oder Lehrer werden will, braucht er eine bestimmte „Staatsnote“. Aber auch wenn er sie erreicht, besteht keine Gewähr auf Übernahme. Das hängt von den zur Verfügung stehenden Stellen ab.

    Selbst wenn ein Bundesland nur eine bestimmte Anzahl von Bewerbern übernehmen will, steht es ihm frei, mehr als die benötigten Bewerber als Anwärter einzustellen, damit er dann die Besten im Sinne einer qualitativen Auslese übernehmen kann. Es ist also eine Milchmädchenrechnung, zu behaupten, die betreffenden Gelder wären zum Fenster hinausgeschmissen. Denn die Gesamtheit der für alle Anwärter benötigten Gelder wird investiert, um sich dann die Besten herauspicken zu können. Das ist nicht anders als bei einem Unternehmen in der freien Wirtschaft, das fünf Lehrlinge einstellt und von vorneherein erklärt, dass es nach bestandener Prüfung nur einen übernehmen kann. Auch hier wird Geld in die Gesamtheit der Ausbildung aller Lehrlinge investiert, um dann den Besten zu übernehmen.

    Ob man die geschilderten Verfahrensweisen aus anderen Gründen kritisieren kann, hat mit den vorstehenden Punkten nichts zu tun.

  • Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn eine FH hohe qualitative Ansprüche stellt. Der Rechtspflegerberuf ist ein Beruf mit hohen qualitativen Ansprüchen. Soll eine FH geringe Ansprüche stellen, nur damit jeder die Prüfung besteht, aber anschließend nicht das rechtliche Rüstzeug hat, um in der Praxis zu bestehen? Wenn jemand Richter oder Lehrer werden will, braucht er eine bestimmte „Staatsnote“. Aber auch wenn er sie erreicht, besteht keine Gewähr auf Übernahme. Das hängt von den zur Verfügung stehenden Stellen ab.



    Gegen die Qualifikation an sich hat niemand was gesagt. Es wurde lediglich festgehalten, dass Themen unterrichtet werden, die nicht praxisrelevant sind.

    Außerdem ist die reine Examensnote doch auch nicht wirklich aussagekräftig. Ich hatte einige in meinem Jahrgang, die sich richitg viel Mühe mit allem gegeben haben. Sie haben gelernt und geschuftet und letztlich auch gute Noten bekommen. Eine der Mitstreiterinnen hat jedoch schon im Unterricht gezeigt, dass ihr das Ganze nicht liegt. Sie hat das Alles nicht logisch nachvollziehen können. Daher hat sie von selbst die Rechtspflege sein lassen.

    Ein anderer wurde dann wegen der guten Noten übernommen. Allerdings packt er die Praxis überhaupt nicht. Damit man die schafft, braucht man nämlich mehr als gute Theoriekenntnisse. Man muss die Theorie unter anderem auch anwenden können. Und das gelingt ihm nicht. Daher wurde er dann auch von einem Platz auf den nächsten, von einer Behörde zur nächsten versetzt, in der Hoffnung einen Platz zu finden, den er endlich auch meistern kann. Dieser Rechtspfleger wurde von insgesamt 3 (die 3 Besten) aus 9 Rechtspflegern übernommen. Und die Praxis hat gezeigt, dass alle von den 6 nicht übernommenen Rechtspflegern (die in andere Bundesländer gewechselt sind) die Arbeit besser gemeistert hätten als dieser eine, trotz der schlechteren Examensnote.

    Man kann vorher immer nur sehr schwer sagen, ob sich jemand in der praxis bewähren wird oder nicht. Daher wäre es doch nicht verkehrt jedem wenigstens eine Chance zu geben, vor allem dann wenn man sowieso noch Stellen frei hat.

  • Natürlich ist eine gute Examensnote keine Garantie dafür, dass der Betreffende auch ein guter Praktiker wird. Und deshalb wird es auch immer wieder solche Fälle wie den von Dir geschilderten geben. In der Regel ist es jedoch schon so, dass jemand mit einem guten Examen auch in der Praxis gut zurecht kommt, und zwar besser als jemand mit einem erheblich schlechteren Examen. Diese Regel lässt sich nicht durch herausgegriffene ausnahmsweise Einzelfälle in Frage stellen.

    Was Du schreibst, läuft im übrigen darauf hinaus, die Qualifikation eines Bewerbers überhaupt nicht mehr nach der Note zu beurteilen, weil sie als solche ohnehin nicht aussagekräftig sei. Das ist eine uralte Diskussion und es nützt wenig, sie wieder aufzuwärmen. Leistung drückt sich nun einmal in Leistung und nicht in Nichtleistung aus.

    Es wurde hier behauptet, dass der Unterricht einer bestimmten FH "nicht mal zu 1 %" praxisrelevant sei. Ich halte das für eine absurde These.

    Das man die genannten Dinge aus anderen Gründen kritisieren kann, hatte ich nicht in Frage getellt.

  • Es wurde hier behauptet, dass der Unterricht einer bestimmten FH "nicht mal zu 1 %" praxisrelevant sei. Ich halte das für eine absurde These.



    Das wäre eine absurde These, wenn es denn tatsächlich so gesagt worden wäre.

    So toll ist letztlich die Ausbildung hier auch nicht, wenn man so viel lernt, dass man letztlich nicht mal 1 % davon in der Praxis braucht. Aber, das ist ein anderes Thema.

    Vorstehend zitierter Auszug aus dem Posting von Meck-Pomm lässt für mich eher den Schluss zu, dass derart viel Nebensächliches gelehrt wird, dass schlussendlich von "so viel" nur 1% praxisrelevant ist.
    Man kann es sehen, wie man möchte, meiner Meinung nach ist es vernünftiger, die wirklich wichtigen (praxisrelevanten) Dinge zu lehren und immer wieder zu vertiefen, als Referate über (eher praxisirrelevante) Nebensächlichkeiten abzuhalten, wobei ich mir hier nicht anmaßen möchte, zu entscheiden, was Nebensächlichkeiten sind.

  • Um die Sache ein bißchen zu entspannen oder vielleicht sogar zu verschärfen: ab Montag beginne ich meine Rechtspflegertätigkeit in Schleswig-Holstein. Ich freu mich!!! Es wird sich dann zeigen, ob ich für dieses Bundesland ein Gewinn bin. ;)

  • @ anwärter06
    Ich freue mich sehr für dich, SH ist ja auch nicht so weit weg von hier. Ich drücke dir die daumen, dass du dort beruflich und privat glücklich wirst. Und ich glaube schon, dass du ein großer Gewinn für dieses LAnd bist. Dann konntest du ja die Diplomierungsfeier doch genießen. Vielleicht geht es dir doch auch besser, als es dir hier gehen würde, wer weiß.

  • Natürlich ist eine gute Examensnote keine Garantie dafür, dass der Betreffende auch ein guter Praktiker wird. Und deshalb wird es auch immer wieder solche Fälle wie den von Dir geschilderten geben. In der Regel ist es jedoch schon so, dass jemand mit einem guten Examen auch in der Praxis gut zurecht kommt, und zwar besser als jemand mit einem erheblich schlechteren Examen. Diese Regel lässt sich nicht durch herausgegriffene ausnahmsweise Einzelfälle in Frage stellen.

    Was Du schreibst, läuft im übrigen darauf hinaus, die Qualifikation eines Bewerbers überhaupt nicht mehr nach der Note zu beurteilen, weil sie als solche ohnehin nicht aussagekräftig sei. Das ist eine uralte Diskussion und es nützt wenig, sie wieder aufzuwärmen. Leistung drückt sich nun einmal in Leistung und nicht in Nichtleistung aus.



    Das man irgendeine Art der Abgrenzung braucht, ist mir klar. Ich finde nur, dass einzig und allein die Examensnote zählt nicht richtig. Man könnte doch von Anfang an die Bewertungen der Klausuren und vor allem auch die Praxisbewertungen etwas zählen lassen. Denn da zeigt sich die Person über einen langfristigen Zeitraum und eben auch in der Praxis. Aber bisher werden die dort erteilten Bewertungen lediglich kurz mal überflogen und zählen ansonsten nicht wirklich. Das könnte man meiner Meinung nach ruhig ändern.

  • Man könnte doch von Anfang an die Bewertungen der Klausuren und vor allem auch die Praxisbewertungen etwas zählen lassen.

    Bei Referendaren gab es das meines Wissens mal bezüglich der Praxisbewertungen, wurde aber abgeschafft.

  • Ich schliesse mich den Glückwünschen an.


    Vom einem gewissen Dozenten aus Güstrow war schon immer zu hören (er war auch mal Gastdozent in Hildesheim und hat dort auch hin und wieder Klausuren und Prüfungen kontrolliert), dass in Hildesheim etwas weniger verlangt wird (vom Umfang und von der Tiefe der Klausur her), als in MV.



    Das ist nett gesagt. Wenn ich mich richtig erinnere wurde uns quasi vorgehalten im Vergleich mit den Güstrowern schlicht unfähig zu sein :)



    War das der Dozent mit 6 Buchstaben im Nachnamen (erster K , letzter E) , bei dem wir Familienrecht hatten ?
    Den fand ich eigentlich sehr nett, aber viele andere (meist Frauen) wiederum kamen nicht mit seiner Art klar.
    Bevor er uns eine Klausur zurückgab erzählte er immer wieviel Flaschen Cognac er geleert hat, um unsere Klausuren beim Durchlesen und Auswerten ertragen zu können. Um so mehr Flaschen, desto schlechter das Gesamtergebnis der Klasse. Meist gab es eine zwei , ein paar wenige Dreien , und dann ganz viele vieren.

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