Hallo miteinanander,
habe hier eine alte Goldmark-Hypothek, die gelöscht werden soll.
Was nimmt man da als Wert? 1O:1 = D-Mark und dann noch Umwandlung in Euro - Ist das so o.K. ?
Goldmark-Hypothek
-
Radler -
23. September 2009 um 10:48
-
-
Für die alten BL müsste das richtig sein.
-
so kenn ich's auch
-
für den Osten:
Wert : 3 * 2 = DM, das geteilt durch 1,95583 = € -
Danke, irgendwie hab ichs von früher her gewußt - war mir aber nicht mehr sicher.
Der Radler -
für den Osten:
Wert : 3 * 2 = DM, das geteilt durch 1,95583 = €
Die Rechnung mußt Du mir mal erklären. In meinem GBMaßnG steht unter § 36a ein Umrechnungsatz von 2 "Altgeld" in 1 DM. Euro-Umrechung ist dann klar. Habe ich jetzt was übersehen? -
Tipp: Guckst Du hier
(insbesondere Abschnitt II - S. 100) -
Ich verstehe die Beschreibung dort auch so, dass in "Neufünfland" die alten Hypotheken 1:1 in Mark der DDR umgerechnet wurden, daher schließe ich mich hinsichtlich der Grisuschen Formel FED an.
-
Tipp: Guckst Du hier
(insbesondere Abschnitt II - S. 100)
Kann ich nicht. Kein Zugriff. -
Bei mir funzt der Link einwandfrei.
-
Du kommst ja auch nicht aus unserem beschränkten Intranet
-
Bei uns rechnet Solum Star bei der Erstellung der Kostenrechnung von selbst um bei euch nicht?
-
Bei uns rechnet Solum Star bei der Erstellung der Kostenrechnung von selbst um bei euch nicht?
Das mag sein, aber als Aufgebotler habe ich das Programm nicht... -
für den Osten:
Wert : 3 * 2 = DM, das geteilt durch 1,95583 = €
Die Rechnung mußt Du mir mal erklären. In meinem GBMaßnG steht unter § 36a ein Umrechnungsatz von 2 "Altgeld" in 1 DM. Euro-Umrechung ist dann klar. Habe ich jetzt was übersehen?
Hab Deinen Beitrag erst jetzt gesehen. Die Umrechnung ist in den neueren und den etwas abgenutzen Bundesländern unterschiedlich. Hierzu folgende Links: Link, Link, Link -
für den Osten:
Wert : 3 * 2 = DM, das geteilt durch 1,95583 = €
Die Rechnung mußt Du mir mal erklären. In meinem GBMaßnG steht unter § 36a ein Umrechnungsatz von 2 "Altgeld" in 1 DM. Euro-Umrechung ist dann klar. Habe ich jetzt was übersehen?
Hab Deinen Beitrag erst jetzt gesehen. Die Umrechnung ist in den neueren und den etwas abgenutzen Bundesländern unterschiedlich. Hierzu folgende Links: Link, Link, Link
Dieser Satz gilt aber doch demnach für Ablösungen, ist der auch für die Löschungskosten maßgeblich? -
Dieser Satz gilt aber doch demnach für Ablösungen, ist der auch für die Löschungskosten maßgeblich?
Davon würde ich mal ausgehen. Dioe Kosten richten sich doch nach dem Wert des Rechtes. Und das ist eben so viel wert, im Westen weniger, im Osten mehr. -
Kosten werden doch nach dem Nennbetrag erhoben § 23 Abs. 2 KostO.
Damit in den NBL RM oder GM 2:1 in DM und 1,95583 in EUR.
Dazu Schöner/ Stöber, 13. Aufl, R.-Nr. 4347 i.V. 2772. Gilt gemäß § 36 a GBMaßnG auch im Beitrittsgebiet.
Damit wie FED #6. § 10 GBBerG hat damit nichts zu tun – nur für die Höhe der Hinterlegung.
-
Kosten werden doch nach dem Nennbetrag erhoben § 23 Abs. 2 KostO.
Damit in den NBL RM oder GM 2:1 in DM und 1,95583 in EUR.
Dazu Schöner/ Stöber, 13. Aufl, R.-Nr. 4347 i.V. 2772. Gilt gemäß § 36 a GBMaßnG auch im Beitrittsgebiet.
Damit wie FED #6. § 10 GBBerG hat damit nichts zu tun – nur für die Höhe der Hinterlegung.
Nennbetrag + 1/3 des Nennwertes für die Hinterlegung, Kosten für die Hinterlegung nach dem Nennbetrag,
ein schönes WE wünsch ich -
Ich verwende immer das:
[FONT=Arial, sans-serif]Euro-Umstellung und Euro-Schwellenbeträge im Grundbuchrecht[/FONT]
– [FONT=Arial, sans-serif]zugleich eine Besprechung der Entscheidung des LG Gera[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]vom 25.3.2003 – 5 T 454/02, in diesem Heft S.120 –[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Von Notar Professor Walter Böhringer, Heidenheim/Brenz[/FONT][FONT=Arial, sans-serif]II. Umrechnungskriterien[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]1. Rechtslage in den alten BundesländernGoldmark- sowie Feingoldrechte stehen umstellungsrechtlich [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]den Reichsmark-Rechten gleich[/FONT][FONT=Arial, sans-serif]25[/FONT][FONT=Arial, sans-serif].
[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Grundpfandrechte, die auf „Goldmark“ lauten, [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]sind im Verhältnis 10:1[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]auf Deutsche Mark umzustellen.[/FONT][FONT=Arial, sans-serif] Die Goldmark war kein gesetzliches Zahlungsmitteln, sondern eine Berechnungseinheit, nämlich der Gegenwert von 1/2790 Kilogramm Feingold. Durch die Regelungen der Verordnung über wertbeständige[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Rechte vom 16.11.1940[/FONT][FONT=Arial, sans-serif]26 [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]in Verbindung mit dem Gesetz über die Deutsche Reichsbank vom 15.6.1939[/FONT][FONT=Arial, sans-serif]27 [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]war[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]damit im Ergebnis die Goldmark wertmäßig der Reichsmark gleichgestellt und ist wie diese im Verhältnis 10:1 auf[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Deutsche Mark umgestellt worden. Der so ermittelte DM Betrag ist sodann in Euro umzurechnen[/FONT]
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!