Hallo! Habe folgendes Problem bei einer Teillöschung:
Eingetragene Gläubigerin eines brieflosen Rechts ist die Deutsche Sofa AG. Vorgelegt wird vom Eigentümer u. a. die Teillöschungsbewilligung der Deutsche Sofa Privat- und Geschäftskunden AG.
Daraufhin wollte ich wg. § 39 GBO vorab den Berichtigungsantrag der Gläubigerin haben. Laut Notar weigert sich diese aber und stellt sich wohl tot.
Kann der Berichtigungsantrag auch vom Eigentümer gestellt werden oder sollte ich hier großzügig über § 39 GBO hinweg sehen?
Wie ist eure Meinung?