Ist hier ggf. Verjährung eingetreten? Wie lange ist überhaupt die Verjährungsfrist für die Vergütung? Würdet ihr Nachweise verlangen, dass 2008 noch eine Tätigkeit des RA im Rahmen der Beratungshilfe erfolgte?
M. E. Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit Ablauf des 31.12. d. J. Also wäre hier auch dann noch keine Verjährung eingetreten, wenn in 2008 keine Tätigkeit mehr erfolgt ist.