Naja für einen Titel, der nur eingeschränkt etwas taugt, weil das volle und nicht das halbe Kindergeld angerechnet wurde, ist das schon eine lange Zeit
Für eine erneute Umschreibung langts allemal.
Ich hab jetzt erstmals den Fall , dass ich in 2013 den Titel der UV-Kasse gem. OLG Karlsruhe nach Einstellung der UV-Leistungen auf das Kind umgeschrieben habe.
BGH hat ja jetzt meine Meinung und die des OLG bestätigt s.o.
Und nun ist Umschreibungsantrag von Kind zu ( neuer ) UV-Kasse gestellt worden, nachdem das Kind seit seiner Umschreibung offenbar wieder UV-Leistungen bezogen hat.