Hallo zusammen,
mache berh nur vertretungsweise, hoff ihr könnt mir helfen:
habe gerade einen beratungshilfeantrag vorliegen; beratungshilfe ist für mehrere Angelegenheiten beantragt;
der Anwalt meint, dass 2 Angelegenheiten vorliegen:
1. Kindes- und Getrenntlebendenunterhalt
2. Aufenthaltsbest.-R, Umgang Kinder
Ích hätte daraus 4 Angelegenheiten gemacht (Kindesunterhalt / Getrenntl.-U./ Aufenth.-R. / Umgang)
Sehr ihr das genauso?
Danke