Hallo,
ich bräuchte mal eure Meinung:
Wir haben BV 1 Normaleigentum mit einer Anteilsbuchung(oft auch württembergischer Anteil), welcher rausgebucht werden muss, als 2 zu 1.
Nun buchen wir diesen heraus.
In Abt. II haben wir Dienstbarkeiten, sowie in Abt. III 2 Grundschulden, die eine zeitlich vor dem württ. Anteil eingetragen wurden und die andere zeitlich später.
Da der Anteil ja als 2 zu 1 rauszubuchen ist, ist jetzt die Frage, wie ihr das macht in Abt. III. Bezüglich den zeitlich später eingetragenen Grundschulden( also zeitlich nach dem Anteil eingetragen) würde man evtl. hier als belastete BV dann 1 und 2 zu 1 erfassen.
Lasten diese Grundschulden auch auf dem württ. Anteil oder nur auf BV 1?
Geht man vielleicht nach dem Eintragungsdatum?? Was zeitlich vorher eingetragen war, wird mitbelastet.
Danke für die Hilfe und Anregungen =)