Hallo,
im Grundbuch ist eingetragen eine Erbbauzinsreallast mit Wertsicherungsklausel. Der Notar beantragt nunmehr in Konkretisierung der bereits in der Grundbucheintragung vermerkten Wertsicherung des Erbbauzinses die Erhöhung des Erbbauzinses um ca. 50,00 EUR einzutragen.
Ist die Erhöhung nicht bereits durch die Wertsicherungsklausel abgedeckt? Müsste ich bei Eintragung prüfen, ob die Erhöhung in der Vereinbarungsspanne (Lebenserhaltungskosten etc.) liegt. Wenn der Betrag höher als die vereinbarte vertragliche Spanne wäre, würde doch auch die 1. Rangstelle nicht mehr gewahrt werden können oder? Würdet Ihr die Erhöhung eintragen?