Hallo ihr Lieben!
Ich hab einen Antrag vorliegen in dem die Eigentümerin des Grundstücks die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und eine Vormerkung in Form eines Erstellung- und Betriebsrechtes für eine Photovoltaikanlage beantragt.
Danach bewilligt sie allerdings nur noch die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auf dem Flurstück xx in Form eines Erstellungs-, Betriebs- und Nutzungsrechtes bzgl. der montierten oder noch zu montierenden Photovoltaikanlage zu Gunsten des Nutzungsberechtigten XY.
Der Nutzungsberechtigte ist berechtigt alle zum Betrieb der Photovoltaikanlage notwendigen Verrichtungen vorzunehmen, insbesondere
- Photovoltaikanlage montieren
- Anlage dort für Betriebszeit zu belassen
- zu Wartungs- und Kontrollarbeiten das Grundstück zu betreten.
Am Ende hat sie unterschrieben.
Ist das eurer Ansicht nach ausreichend und bestimmt genug? Als schlagwortartige Bezeichnung würde ich dann (Erstellungs-, Betriebs- und Nutzungsrecht einer Photovoltaikanlage) wählen.
Danach bewilligt sie allerdings nur noch die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auf dem Flurstück xx in Form eines Erstellungs-, Betriebs- und Nutzungsrechtes bzgl. der montierten oder noch zu montierenden Photovoltaikanlage zu Gunsten des Nutzungsberechtigten XY.
Der Nutzungsberechtigte ist berechtigt alle zum Betrieb der Photovoltaikanlage notwendigen Verrichtungen vorzunehmen, insbesondere
- Photovoltaikanlage montieren
- Anlage dort für Betriebszeit zu belassen
- zu Wartungs- und Kontrollarbeiten das Grundstück zu betreten.
Am Ende hat sie unterschrieben.
Ist das eurer Ansicht nach ausreichend und bestimmt genug? Als schlagwortartige Bezeichnung würde ich dann (Erstellungs-, Betriebs- und Nutzungsrecht einer Photovoltaikanlage) wählen.
Mich wundert es ein bisschen, dass Sie zu Beginn des Schreibens die Dienstbarkeit und eine Vormerkung beantragt und unter Nummer 1. dann aber nur die Dienstbarkeit bewilligt und auch nochmal beantragt (sie schreibt ich bewillige und beantrage die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auf dem Flurstück xx - Rest siehe oben- ). Nummer 2 liegt mir nicht vor, entweder weil sie es vergessen hat einzureichen oder weil sie es nicht wollte. Würdet Ihr da nachfragen oder einfach nur die Dienstbarkeit eintragen?
Den Antrag hat sie selbst gestellt, der Notar hat nur die Unterschrift beglaubigt.
Was ich auch noch komisch finde ist, dass in dem Antrag und der Bewilligung (beides auf einem Blatt) gestrichen und wieder neu geschrieben wurde also zbsp der Eigentümer wurde gestrichen und dann neu hingeschrieben und beim Flurstück wurde der Flur und die Gemarkung ergänzt. Würdet ihr euch daran stören? Am Ende hat die Eigentümerin aber unterschrieben.
Den Antrag hat sie selbst gestellt, der Notar hat nur die Unterschrift beglaubigt.
Was ich auch noch komisch finde ist, dass in dem Antrag und der Bewilligung (beides auf einem Blatt) gestrichen und wieder neu geschrieben wurde also zbsp der Eigentümer wurde gestrichen und dann neu hingeschrieben und beim Flurstück wurde der Flur und die Gemarkung ergänzt. Würdet ihr euch daran stören? Am Ende hat die Eigentümerin aber unterschrieben.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank!
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