Kann eine Forderung, die zum Prüftermin vollumfänglich festgestellt wurde, nunmehr im Schlussverzeichnis für den Ausfall festgestellt sein??
Die Feststellung für den Ausfall ist ja kein Bestreiten, allerdings ist ja der Gläubiger dann im Verteilungsverfahren betroffen.
Kann der Verwalter das so einfach in die Tabelle aufnehmen (lassen)?
Irgendwie komme ich hier nicht weiter...